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Reorganisation Schuldienste; Teilrevision des Schulgesetzes; Aufhebung des Dekrets über die Schuldienste

4. Juni 2015

Die CVP Aargau unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen im Schulgesetzt mehrheitlich. Eine Zusammenführung der schul- und jugendpsychologischen Dienste in den Schulpsychologischen Dienst ist aber nicht nötig. Die stattgefundenen Veränderungen werden nun auch im Gesetzt und in Verordnungen neu geregelt. Da die Gemeinden für Kosten der Sonderschulen aufkommen müssen, sollen sie aber auch transparent informiert sein und mitbestimmen können. Die Einführung eines Gutscheinsystems für die obligatorischen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen während der Volksschule und die Vorverlegung der Schulzahnprophylaxe auf den Kindergarten werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Mit der vorgesehenen Änderung des Schulgesetzes werden die Schuldienste zeitgemäss organisiert und an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Insbe-sondere werden pro Schuldienst die Angebote, die Finanzierung und die Kostenpflicht geklärt sowie die Nutzenden definiert.

Zugang zu den Schuldiensten für Kinder an Privatschulen
Die CVP Aargau erachtet es als richtig, dass alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton Aargau den Zugang zu den vorhandenen Schuldiensten haben können. Die Schulen haben so immer den gleichen Ansprechpartner innerhalb des Kantons. Die Pflichten der Vorsorgeuntersuchung müssen dort aber auch eingehalten werden.

Kinder- und jugendpsychiatrische Dienstleistungen
Der Kanton schliesst Leistungsvereinbarungen mit Anbietern von kinder- und jugendpsychiatrische Dienstleistungen zugunsten der Schulen, dies ist richtig. Einweisungen in Sonderschulen nahmen in den letzten Jahren stetig zu. Für die CVP darf dieser Trend nicht so weitergehen. Wer bezahlt soll auch mitbestimmen können. Heute entscheiden Schulpflegen, allenfalls auf Empfehlung des SPD, ob Kinder in einen Sonderkinderkindergarten oder in eine Sonderschule gehen sollen. Die Gemeinderäte können nur noch abni-cken und die Kosten tragen. Mit der heutigen Aufgabenabgrenzung der Schulpflegen haben aber die Lehrpersonen und Schulleitungen die Vorabklärungen meist schon soweit abgeschlossen, dass die Schulpflegen auch nur noch entscheiden können. Die Verordnung über die integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen soll deshalb so angepasst werden, dass die Schulpflegen Antrag an den Gemeinderat stellen müssen.

Schulpsychologische Beratung an der Sekundarstufe II
Die CVP sieht bei der geplanten Zusammenlegung keinen Nutzen, es ist vor allem auch fraglich warum etwas verändert werden muss was gut funktioniert. Auf Sekundarstufe 2 hat der Schul- und Jungendpsychologische Dienst eine andere Funktion als auf der Sekundarstufe 1, weshalb die Mitarbeiter auch eine andere Ausbildung haben müssen. Zudem hat der SJPD in letzter Zeit Budgetkürzungen erfahren und arbeitet effizient, so dass kein finanzieller Gewinn durch eine Zusammenführung herausschauen würde.

Regionale Spezialklassen
Es ist fraglich, ob wir uns dieses teure System mit Spezialklassen leisten können und sollen. Rückläufige Zahlen zeigen, dass der Betrieb nicht einfach ist, auch wenn die Idee  grundsätzlich gut ist. Die CVP erwartet, dass auf jeden Fall die Anzahl Standorte auf das wirkliche Bedürfnis begrenzt wird. Die Schulstandorte müssen aber eine Gewähr haben die angefallen Kosten entschädigt zu bekommen. Eine Übernahme des Defizits durch den Kanton ist deshalb notwendig, ansonsten wird sich kaum ein Standort finden lassen.

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