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Reform SV17 muss gelingen. Für den Wirtschaftsstandort. Für die Finanzierung der AHV.

19. Oktober 2018

Die CVP bekennt sich zum Arbeits- und Innovationsplatz Schweiz und setzt sich mit aller Kraft für deren Erhalt ein. Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III durch das Schweizer Stimmvolk ist die Steuervorlage 17 (SV17) für den Wirtschaftsstandort Schweiz von zentraler Bedeutung.

Die Unternehmen brauchen wieder Rechtssicherheit. Für die CVP Aargau ist die Reform der Unternehmensbesteuerung SV17 enorm wichtig für den Erhalt von Arbeitsplätzen, die Sicherung der Steuereinnahmen und damit verbunden auch für den Wohlstand der Schweiz und des Kantons. Gelingt der Schweiz keine Reform, drohen Gegenmassnahmen und Abwanderungen von Unternehmen aus der Schweiz. Mit der in der Vorlage ebenfalls enthaltenen zusätzlichen Finanzierung der AHV wird ein sozialer Ausgleich erreicht, der den Einwohnerinnen und Einwohner zu Gute kommt.

Reform bringt KMU’s Vorteile
Insbesondere im Kanton Aargau profitieren die KMU’s von der Reform der SV17. Der Regierungsrat schlägt vor, den Gewinnsteuertarif bei der für die KMU‘s wesentlichen unteren Tarifstufe stärker zu entlasten als bei der oberen.

Kein Leistungsabbau nötig
Geht es nach dem Willen des Regierungsrates, soll die Umsetzung der Reform sowohl für den Kanton als auch die Gemeinden saldoneutral erfolgen. Somit müssten die Aargauerinnen und Aargau – abgesehen von den zusätzlichen 0,15 Lohnprozenten der Arbeitnehmenden zur Finanzierung der AHV – nichts zur Gegenfinanzierung beitragen. Auch die Gemeinden und Städte könnten auf Gegenfinanzierungen durch Einsparungen beziehungsweise Leistungsabbau verzichten.

„Mit der SV17 bleibt der Aargau für innovative Unternehmen steuerlich attraktiv“, so Grossrat Alfons Paul Kaufmann.

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