Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Reduktion von Leistungsverträgen mit Trägern von Sonderschulen

11. Mai 2015

Interpellation Andre Rotzetter, CVP, Buchs, vom 5. Mai 2015 betreffend Reduktion von Leistungsverträgen mit Trägern von Sonderschulen

Text und Begründung:
Der Kanton Aargau betreibt als Träger eigene Sonderschulheime und vergibt über Leistungsverträge die Sonderschulung wie auch die stationäre Betreuung von Kinder und Jugendlichen an private Träger. Auf 2015 wurde bei den privaten Trägern die finanzielle Abgeltung gekürzt. Begründet wurde dies mit dem Lohnentscheid des Grossen Rates. Der vom Rat gesprochenen Lohnsumme von 1 % wurden 1.2 % (Mutationsgewinn 0.7 % und Einmalprämie 0.5 %) in Abzug gebracht. Kleine Sonderschulinstitutionen haben oftmals wenige und langjährige Mitarbeiter und somit kaum Mutationsgewinne. Zudem basiert ihr Lohnsystem nicht auf dem Lohnsystem des Kantons Aargau.

Der Regierungsrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
1. Sind die Gehälter der kantonal angestellten Mitarbeiter und die Löhne der Mitarbeiter von privaten Trägern von Sonderschulen bei vergleichbaren Funktonen und Ausbildungen gleich hoch? (gleiche Arbeit = gleicher Lohn)
2. Wie haben die Träger die Kürzungen aufgefangen?
3. Wie hoch waren real die Mutationsgewinne der privaten Träger?
4. Gibt es Träger, die Einmalprämien auszahlen?
5. Gedenkt der Regierungsrat das Lohnsystem des Kantons für diese Schulen verbindlich zu erklären?
6. Um wieviel Prozente müssten die Leitungsverträge bei einer Verbindlichkeitserklärung des Lohnsystems durchschnittlich erhöht werden?

Engagiere dich