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Quersubventionierungen von Zusatzversicherungen im Spitalbereich

6. Dezember 2022

Interpellation der Fraktion der Mitte (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Wallbach) vom 6. De-zember 2022 betreffend Quersubventionierungen von Zusatzversicherungen im Spitalbereich

Text und Begründung:
Ich bitte den Regierungsrat aufzuzeigen, in welchem Ausmass die Leistungen aus der Grundversi-cherung durch Erträge aus der Zusatzversicherung quersubventioniert werden und welche Auswirkungen die Aktivitäten der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) voraussichtlich auf die Spi-täler und Kliniken haben werden.

Da bekanntlich die meisten Spitäler in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Unterfinanzierungen ausweisen, werden aktuell Leistungen mit Erträgen aus der Zusatzversicherung querfinanziert. Seit 2017 macht die FINMA indes starken Druck, die Tarife im Zusatzversicherungsbereich zu senken und nur noch echte Zusatzleistungen abzugelten. https://www.finma.ch/de/news/2020/12/20201217-mm-leistungsabrechnung-krankenzusatzversiche-rer/

Die FINMA ist zuständig für die Genehmigung der Prämien bei den Krankenzusatzversicherungen. Dabei macht die FINMA Druck auf die Krankenversicherer, dass sie mit Zusatzversicherungen nur noch Mehrleistungen entschädigen dürfen und nicht mehr Leistungen, welche durch die OKP via Diagnosis Related Group (DRG)/Fallpauschale abgedeckt sind. Ende 2024 müssen alle alten Verträge an die neuen Gegebenheiten angepasst sein.

Daher erlaube ich mir, dem Regierungsrat folgende Fragen zu stellen:

  1. Zu welchem Prozentsatz vermögen die aktuellen Tarife der Grundversicherung die Kosten der Spitäler und Kliniken für ambulante und stationäre Leistungen zu decken? Wie gross ist der ge-schätzte jährliche Fehlbetrag in CHF im Kanton Aargau?
  2. Wie werden sich die neuen FINMA-Vorgaben auf die finanzielle Situation der Spitäler und Kliniken auswirken, wenn aus der Zusatzversicherung bloss noch Mehrleistungen entschädigt werden dürfen?
  3. Welche Möglichkeiten haben die Spitäler und Kliniken, um auf die neue Situation zu reagieren? In welchem Zeithorizont können die Spitaltarife realistischer Weise erhöht werden (Festsetzungsverfahren)?
  4. Welcher Effekt ergibt sich auf die medizinischen und pflegerischen Leistungen für grundversi-cherte Patientinnen und Patienten, wenn die Spitäler und Kliniken gezwungen werden, stärker zwischen grundversicherten und zusatzversicherten Patientinnen und Patienten zu unterscheiden?
  5. Welchen Einfluss haben die Aktivitäten der FINMA auf die Prämien der Grundversicherung?
  6. Das KSA plant im Neubau ausschliesslich Einzelzimmer. Mehrleistungen für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten sind daher vor allem im medizinischen und pflegerischen Bereich möglich. Bleibt das KSA attraktiv für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten?

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