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Problematik der Spontanhalte von Fahrenden

26. September 2017

Interpellation Ralf Bucher, CVP, Mühlau (Sprecher), Alfons Paul Kaufmann, CVP, Wallbach, und Edith Saner, CVP, Birmenstorf, vom 26. September 2017 betreffend der Problematik der Spontanhalte von Fahrenden

Text und Begründung:
Die Fahrenden geben immer wieder zu Diskussionen Anlass. Insbesondere dann, wenn sie sich nicht an die für uns geltenden Regeln halten, Abfall nicht trennen, Abfallberge hinterlassen, Notdurft nicht auf der Toilette verrichten, Arbeiten wie Fensterläden schleifen auf offenem Feld ausführen, Zufahrten blockieren, usw. Der Unmut in der Bevölkerung über den Sonderstatus der Fahrenden nimmt dann schnell zu und das Verständnis für deren Lebensgewohnheiten ab. Richtigerweise wird gerade bei den sogenannten Spontanhalten die Polizeipräsenz erhöht, was jedoch wiederum Kosten verursacht, welche die Allgemeinheit bezahlt. Um kommende und absehbare Spontanhalte, insbesondere von ausländischen Fahrenden, unter Kontrolle zu behalten, braucht es durchsetzbare Regeln, die mit den Regeln für die sesshafte Bevölkerung vergleichbar sind.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Das Merkblatt des Kantons Aargau und des Bauernverbandes Aargau „Spontanhalte von Fahrenden“ spricht von zulässigen Spontanhalten von maximal 2 Aufenthalten pro Jahr von je maximal 2 Wochen im Abstand von mindestens einem Monat.
    a) Was passiert, wenn von dieser Anzahl und Dauer abgewichen wird?
    b) Was für rechtliche Möglichkeiten hat wer, um diese Regelung durchzusetzen?
  2. Geht der Regierungsrat davon aus, dass auf sämtlichen Einkünften der Fahrenden auch ordentliche Steuern inkl. MwSt. und Abgaben bezahlt werden?
  3. Ist es für die Fahrenden und insbesondere die ausländischen Fahrenden aufgrund des grossen Aufwandes bezüglich Nachforschungen bei nicht sesshaften Personen nicht relativ einfach, nicht alle Einnahmen zu deklarieren?
  4. Ein hiesiges Unternehmen im Bereich Sanierungen von Fensterläden hat zahlreiche Vorschriften zu erfüllen. Wieso schaut man bei den Fahrenden grosszügig weg, wenn Fensterläden mit den nicht vorhandenen technischen Möglichkeiten, Räumen und Einrichtungen auf offenem Feld saniert werden?
  5. Sieht der Regierungsrat auch Handlungsbedarf mit dem Umgang, insbesondere mit auslän-dischen Fahrenden, bezüglich Einhalten von Regeln (z. B. Littering, Abfall-Recycling, Abwasser, übermässige Einwirkung auf Raum und Umwelt, Umweltschutzgesetz bei verschiedenen Arbeiten (z. B. Sanierung Fensterläden), Fahrverbote usw.)?
  6. Hat die Standortgemeinde des Spontanhalts die Möglichkeit, den Eigentümer des Landes, auf dem die Fahrenden den Spontanhalt einlegen, für allfällig entstandene Kosten zu belangen?

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