Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Praxistaugliche Umsetzung von Pufferzonen entlang von Naturschutzgebiete

25. April 2023

Interpellation Ralf Bucher, Mitte, Mühlau (Sprecher), Thomas Baumann, Grüne, Suhr, Colette Basler, SP, Zeihen, Christoph Hagenbuch, SVP, Oberlunkhofen, Beat Käser, FDP, Stein, vom 25. April 2023 betreffend praxistaugliche Umsetzung von Pufferzonen entlang von Naturschutzgebieten

Text und Begründung:
Gemäss Programm «Natur 2030» sind die Pufferzonen erst zu einem Drittel umgesetzt. Bis 2030 sollen gemäss Handlungsfeld II 50 % der noch fehlenden ökologisch ausreichenden Puffer für Flachmoore sowie Trockenwiesen und -weiden gemäss Bundesvorgaben ausgeschieden werden. Aktuell versuchen kantonale Mitarbeitende betroffene Bauernfamilien mit verschiedenen Mitteln von der Um-setzung dieser Pufferzonen zu überzeugen, um nicht zu sagen, zu zwingen. Das Problem dabei ist, dass die Pufferzonen derart breit sein sollen, dass unzählige Hektaren wertvolles Kulturland nur noch extensiv bewirtschaftet werden könnten, was zu Ertragseinbussen von mindestens 60 % führt. Gleichzeitig müssen die Bauernfamilien auf nächstes Jahr die Bundesvorgabe der zusätzlichen Acker-Biodiversitätsförderfläche umsetzen, was zu weiteren Verlusten der Ackerflächen von schät-zungsweise 400 Hektaren führen wird. In Regionen mit Naturschutzgebieten, bei welchen solche Pufferzonen umgesetzt werden müssten, führt dies unweigerlich dazu, dass Biodiversitätsförderflächen nur noch entlang der Naturschutzgebiete umgesetzt werden. Damit geht der gewünschte Ver-netzungseffekt im Ackerland verloren. Zudem ist es kaum nachvollziehbar, wozu eine bis zu 40 m breite Pufferzone als Nährstoffpuffer ausgeschieden werden muss, insbesondere dort, wo aufgrund der Topographie auch nicht mit einer Abschwemmung gerechnet werden kann. Der aus dem Jahr 1997 stammende Pufferzonenschlüssel des Bundesamtes für Umwelt ist derart praxisfremd und ver-altet, dass wohl kaum jemand freiwillig solche Pufferzonen ausscheidet.

Wir bitten deshalb den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1.  Wie viele Hektaren Kulturland wären betroffen, wenn die Pufferzonen gemäss Pufferzonenschlüs-sel des Bundes von 1997 umgesetzt werden müssten?
  2. Wie will der Regierungsrat konkret die Bauernfamilien motivieren, Pufferzonen entlang von Natur-schutzgebieten auszuscheiden oder will er sie gar dazu zwingen?
  3. Erachtet der Regierungsrat es auch als Schwierigkeit, dass die Pufferzonen derart gross ausfallen sollen?
  4. Erachtet es der Regierungsrat auch als Gefahr, dass die Bauernfamilien dann ihre Biodiversitäts-förderflächen fast nur noch entlang der Pufferzonen ausscheiden und damit die bisherige Vernetzungsfunktion der BFF-Flächen gefährdet ist?
  5. Stellt der Regierungsrat auch fest, dass dieser Pufferzonenschlüssel nicht praxistauglich ist und viel zu viel Pufferzonen ausgeschieden werden müssten?
  6. Ist der Regierungsrat bereit, den Pufferzonenschlüssel von 1997 pragmatisch anzuwenden und beispielsweise nachvollziehbare Pufferzonen von maximal 6 m zu definieren, analog zu anderen Schutzzonen?
  7. Erachtet es der Regierungsrat auch als sinnvoll, diese Pufferzonen im Rahmen einer Gesamtstrategie Biodiversität pragmatisch und nachvollziehbar umzusetzen?

Ansprechperson

Engagiere dich