Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Prämienentwicklung der Krankenkassen in den letzten Jahren im Kanton Aargau und allfällige Bereicherung der Krankenkassen

31. August 2018

Interpellation Andre Rotzetter, Buchs, CVP, vom 28. August 2018 betreffend Prämienentwick-lung der Krankenkassen in den letzten Jahren im Kanton Aargau und allfällige Bereicherung der Krankenkassen

Text und Begründung:
Seit 2012 sind die Krankenkassenprämien im Kanton Aargau massiv gestiegen. Eine weitere Erhöhung ist auf 2019 angekündigt.
Seit 2012 ist der Anteil der Krankenkassen für die stationären Behandlungen von 53 % auf 45 % gesunken. Dies macht eine Entlastung der Krankenkassen von jährlich 276 Mio. Weiter erstreiten die Krankenkassen mit Gerichtsentscheiden Rückvergütungen auf vom Kanton genehmigte Tarife. So mussten die Kantonsspitäler 20 Mio. für das Jahr 2012 zurückbezahlen. Neuerdings übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten der Mittel und Gegenständeliste (MiGel) ab dem 01.01.2018 nicht mehr. Auch da entstehen Kosten von jährlich Fr. 4 Mio. in den Pflegeheimen und in unbekannter Höhe für die Spitex-Organisationen, die die Krankenkassen nicht mehr übernehmen. Nun haben Krankenkassen auch noch Rückforderungen für die Jahre 2015 bis 2017 gestellt. Der Interpellant stellt sich deshalb die Frage, ob all die Verschiebungen der Kostenträger bei der Prämienberechnung berücksichtigt wurden. Er fordert deshalb den Regierungsrat auf, folgende Fragen in diesem Zusammenhang zu beantworten.

  1. Um wie viel Prozent sind die Prämien seit 2012 gestiegen?
  2. Um wie viel Prozent hätten die Krankenkassenprämien OKP (Obligatorische Krankenpflegeversicherung) und ZV (Zusatzversicherung) wegen der Kostenverschiebungen im stationären Bereich gesenkt werden müssen?
  3. Wie wurden die Rückvergütungen der Kantonsspitäler bei den Prämienberechnungen berücksichtigt und haben die Krankenkassen die Rückvergütung gegenüber dem Prämienzahler auch vollzogen?
  4. Wenn nein; auf welcher Rechtsgrundlage haben Krankenkassen das Recht, Leistungen in die Prämienberechnung einzurechnen und dann Rückvergütungen den Prämienzahlern nicht zurückzugeben?
  5. Wo fiel der administrativen Aufwand bei der Rückvergütung an und wie wurde dies umgesetzt?
  6. Wer übernahm die Kosten der Rückvergütungen?
  7. Wie wird die Nichtübernahme der MiGel-Kosten durch die Krankenkassen den Prämienzahlern zurückvergütet? Denn nun zahlen die Bürgerinnen die Kosten zweifach: einmal als Prämienzahler und einmal als Steuerzahler.
  8. Wer kontrolliert die Krankenkassen? Gibt es aus den Kontrollberichten Hinweise, ob dem Kader ergebnisabhängige Boni bezahlt wurden?
  9. Gibt es Hinweise durch die Revisionsstellen, ob Krankenkassen sich auf Kosten der Prämienzah-ler ungerechterweise bereichert haben?

Kontakt

Engagiere dich