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Postulat der CVP-Fraktion (Sprecher Alfons Kaufmann, Wallbach) vom 25. Juni 2019 betreffend Erhöhung des Abzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen

25. Juni 2019

Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die in § 40 Abs. 1 lit. g des Steuergesetzes (StG) aufgeführten Pauschalbeträge für die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, die Kranken- und die nicht unter lit. f fallende Unfallversicherung sowie für die Zinsen von Sparkapitalien des Steu-erpflichtigen und der von ihm unterhaltenen Personen von Fr. 4’000.– auf Fr. 6’100.– für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige, und von Fr. 2’000.– auf Fr. 3’000.– für die übrigen Steuerpflichtigen anzuheben seien. Zudem sei die Einführung eines zusätzlichen Abzugs von Fr.1’200.– für jedes Kind oder jede unterstützungsbedürftige Person, für die der Steuerpflichtige einen Abzug gemäss § 42 Abs. 1 lit. a und b geltend machen kann, zu prüfen. Wird bei nicht gemeinsam besteuerten Eltern der Kinderabzug gemäss § 42 Abs.1 lit. a hälftig aufgeteilt, so soll dies auch für die Erhöhung der Abzüge für jedes Kind um Fr. 1’200.– gelten.
Mit der zu prüfenden Gesetzesänderung sei zudem die Einführung eines geeigneten Mechanismus zu prüfen, damit die neu zu beziffernden Pauschalabzüge in regelmässigen Abständen an die Kostenentwicklung der Einlagen, Prämien und Prämienverbilligungen angepasst werden können.

Begründung:
Bei der Einführung der aktuellen Pauschalabzugsansätze vor rund 18 Jahren ging der Gesetzgeber davon aus, dass diese die Prämienkosten der in § 40 Abs. 1 lit. g angeführten Versicherungen in etwa abdecken würden. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerung bei den Krankenkassenprämien können die im Gesetz fixierten Abzugsbeträge diese Erwartung nicht mehr erfüllen. Sie müssen per sofort moderat angehoben werden und für die Zukunft ist ein Mechanismus vorzusehen, welcher die Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung der Versicherungsprämien zulässt.
Weiter muss auch das zwischenzeitlich eingeführte Instrument der Prämienverbilligungen im Gesetz Berücksichtigung finden.
Der Tatsache, dass Eltern mit Kindern durch die steigenden Krankenkassenprämien überproportional belastet sind, ist Rechnung zu tragen. Dem kann zum Beispiel mittels Einführung eines zusätzlichen Prämienabzugs pro Kind entsprochen werden.

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