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Position des Kantons Aargau zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen und transparente Kommunikation des Regierungsrats im Zusammenhang mit dem Vernehmlassungsverfahren zur KVG-Reform „Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung Monismus“ und dem klaren Willen des Grossen Rats, der Regierungsrat möge diesbezüglich eine positive Haltung auf Bundesebene vertreten

27. Juni 2018

Interpellation Marianne Binder-Keller, CVP, Baden, vom 26. Juni 2018 betreffend Position des Kantons Aargau zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen und transparente Kommunikation des Regierungsrats im Zusammenhang mit dem Vernehmlassungsverfahren zur KVG-Reform „Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung Monismus“ und dem klaren Willen des Grossen Rats, der Regierungsrat möge diesbezüglich eine positive Haltung auf Bundesebene vertreten

Text und Begründung:
Aktuell läuft das Vernehmlassungsverfahren zur KVG-Reform „Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand“. Am 16. Mai 2017 hat der Grosse Rat einem Antrag auf Dringlichkeit zugestimmt und die Motion (17.110) der Fraktionen der FDP, der CVP, der SVP, der SP, der GLP, der Grünen und der EVP-BDP betreffend Verhinderung einer negativen Haltung der Gesundheitsdirektorenkonferenz zur monistischen Finanzierung einstimmig gutgeheissen. Die Forderung ging dahingehend, als dass der Regierungsrat sich im aktuell laufenden Vernehmlassungsverfahren zur Vorlage „Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung Monismus“ unterstützend äussern sollte und dem Grossen Rat Bericht zu erstatten. Unterdessen erfolgte ein Abschreibungsentscheid, in welchem der Regierungsrat klar macht, er stelle sich ablehnend gegenüber einem einstimmigen Auftrag des Grossen Rats.

Dazu stelle ich folgende Fragen:

  1. Welche Anstrengungen hat die Gesundheitsdirektion in der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) unternommen, um dem Willen des Aargauischen Grossen Rats nachzukommen?
  2. Wird sich der Aargauer Regierungsrat im Sinne der erwähnten Motion positiv zur KVG-Reform „Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung Monismus“ äussern?
  3. Sieht der Regierungsrat Verbesserungspotenzial in der Vorlage? Wenn ja, welches?
  4. Weshalb stellt sich der Regierungsrat in seinem Abschreibungsentscheid grundsätzlich ablehnend gegenüber einem einstimmigen Auftrag des Grossen Rats?
  5. Im Sorgenbarometer immer zuoberst sind die wachsenden Gesundheitskosten und die Belastungen für die Familien. Welche andern Anstrengungen unternimmt der Kanton Aargau, um das Prämienwachstum im Aargau zu stoppen?

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