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Verkehrsüberwachungsanlagen sollen möglich sein

20. Dezember 2022

Die Mitte Aargau unterstützt die meisten der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz), beurteilt die Bewilligungspflicht von stationären Verkehrsüberwachungsanlagen einzig durch den Regierungsrat aber kritisch.

Die vom Schweizer Volk im Bundesgesetz zur Bekämpfung von Terrorismus angenommenen Massnahmen sind zwingend im kantonalen Polizeigesetz aufzunehmen. Auch die übrigen Präzisierungen im Gesetzesvorschlag bezüglich Mitteilungspflichten sowie Meldepflicht von Strafdaten durch Behörden, dem Datenaustausch zwischen den Kantonen und Ausschreibungen im Schengenraum, dienen der allgemeinen Sicherheit und werden von der Mitte Aargau befürwortet.

Die Zugriffsmöglichkeit auf die Daten des Strafregisters im Falle von Personensicherheitsüberprüfungen beim Polizeipersonal soll für alle Korps gleich legitimiert werden.

Ablehnend beurteilt die Mitte Aargau die Bewilligungspflicht von stationären Anlagen zur Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung durch den Regierungsrat. Die Gemeinden stehen in der Verantwortung für die Verkehrssicherheit innerorts, weshalb ihnen die notwendigen Mittel und Kompetenzen zugesprochen werden sollen.

Die Mitte Aargau befürwortet die Legitimierung der technischen Überwachung von Fahrverboten durch die Gemeinden. Hingegen fordern wir klar, dass Widerhandlungen im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden können. Der Aufwand eines Strafverfahrens und die massiven Kosten sind in diesen Fällen nicht verhältnismässig.

Vernehmlassungsantwort

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