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JA zur Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder

Was in anderen Kantonen bereits eine Selbstverständlichkeit ist, soll neu auch im Kanton Aargau möglich werden: Die Stellvertretung im Grossen Rat.

Mit 80 zu 51 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, hat der Grosse Rat am 18. Januar 2022 beschlossen, den § 76 der Kantonsverfassung mit einem dritten Abschnitt zu erweitern und damit eine Grundlage für die gesetzliche Regelung von Vertretungsmöglichkeiten im Parlament zu schaffen. Konkret sehen das dem Rat gleichzeitig zur Genehmigung vorgelegte und ergänzte Geschäftsverkehrsgesetzt (GVG) sowie das dazugehörige Dekret (Geschäftsordnung, GO) vor, dass sich Mitglieder des Grossen Rats bei Verhinderung infolge Mutterschaft, Krankheit oder Unfall jeweils während drei bis zwölf Monaten vertreten lassen können. Die Bestimmung der Vertretung erfolgt in der Regel nach den Grundsätzen über das Nachrücken. Des Weiteren wird im revidierten § 65 Abs. 5 GVG festgehalten, dass die Gemeinden frei sind, dieselben Vertretungsregelungen mittels Gemeindeordnung auch bei längerfristiger Verhinderung von Mitgliedern des Einwohnerrats einzuführen.

Die Fraktion der Die Mitte hat sich am 18. Januar 2022 mit 16 zu 0 Stimmen für die vorliegende Verfassungsänderung eingesetzt. Längerfristige Abwesenheiten wegen Unfall, Krankheit oder Mutterschaft lassen sich nicht vermeiden. Die während dieser Zeit nicht vertretene Fraktions-Stimme verfällt. Dies verfälscht den Wählerwillen, schwächt die Parteien und stellt das betroffene Parlamentsmitglied vor die schwierige Entscheidung, aus Verantwortungs- und Pflichtgefühl vorzeitig zurückzutreten. Entsprechend dem Fachkräftemangel in der Wirtschaft wird es auch in der Politik zunehmen schwerer, qualifizierte Exponentinnen und Exponenten zu rekrutieren. Mit der vorliegenden Verfassungsänderung kann dem – bei gleichzeitiger Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Politik – konkret und nachhaltig begegnet werden.

Der Parteivorstand Die Mitte Aargau hat mit 23 Ja zu 3 Nein bei 4 Enthaltungen die Ja-Parole beschlossen.

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