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​Ja zum Steuergesetz (StG)

​Steuergesetz (StG); Änderung vom 7. Dezember 2021

Mit der Steuergesetzrevision wollen wir einerseits die natürlichen Personen steuerlich entlasten, indem der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen deutlich erhöht wird. Andererseits werden die Gewinnsteuern von ertragsstarken Unternehmen reduziert. Dieser Schritt ist insbesondere wichtig, um den Aargau im interkantonalen Vergleich wieder ins Mittelfeld zu rücken, den Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton zu stärken und die Standortattraktivität zu erhöhen.

Steuerliche Entlastung natürlicher Personen
Alle natürlichen Personen profitieren von einer deutlichen Erhöhung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen. Die heute geltenden Abzüge von 4’000 Franken für verheiratete Paare und 2’000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen werden neu auf 6’000 Franken für Verheiratete und 3’000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen erhöht. Dieser Abzug ist seit 2001 unverändert. Da seither die Krankenkassenprämien aber stark gestiegen sind, ist eine deutliche Erhöhung des Pauschalabzugs gerechtfertigt.

Schrittweise Senkung Gewinnsteuersatz für Unternehmen
Im Aargau ansässige Unternehmen müssen heute Reingewinne über 250’000 Franken mit einem Steuersatz von 18,6 Prozent versteuern. Der Kanton Aargau liegt damit im interkantonalen Vergleich auf den hintersten Rängen. Dieser Steuersatz wird mit der Steuergesetzrevision zwischen 2022 und 2024 schrittweise auf 15.1 Prozent reduziert. Damit entlasten wir rund 1’300 ertragsstarke Unternehmen im Aargau, die gemeinsam rund 80 Prozent zum Steueraufkommen der juristischen Personen beitragen und mehr als 100’000 Arbeitsplätze bieten. Das entspricht mehr als einem Drittel aller Arbeitsplätze in unserem Kanton: Mit der Senkung des Gewinnsteuertarifs soll vermieden werden, dass der Aargau Arbeitsplätze verliert und Unternehmen abwandern. Diese Steuergesetzrevision unterstützt die Entwicklung, dass Geschäftstätigkeiten und damit Gewinne in den Kanton Aargau verlagert werden und so zusätzliche Steuereinnahmen generiert werden. KMU und das Gewerbe profitieren als Zulieferer ebenfalls.

Gute Lösung für Gemeinden
Die Gemeinden erhalten für die anfänglichen Mindererträge in der Übergangsphase Kompensationszahlungen durch den Kanton. Längerfristig beeinflusst der neue wettbewerbsfähige Steuertarif die Wirtschaftsdynamik positiv: Dank den verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen wird das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum gestärkt. Insbesondere mit der Senkung der Gewinnsteuern ziehen wir Unternehmen an, die ihrerseits Investitionen auslösen, die Innovation fördern und wichtige Arbeitsplätze schaffen. Für Privatpersonen stehen neue Arbeitsplätze zur Verfügung; dieses Angebot wirkt sich auch positiv auf die Attraktivität der Standortgemeinden aus. Und zahlt sich mittelfristig auch durch ein insgesamt höheres Steuersubstrat aus. Die Gemeindeammännervereinigung des Kantons Aargau hat der Steuergesetzrevision zugestimmt.

Gesetzesrevision für einen attraktiven Aargau
Die Steuergesetzrevision ist ausgewogen, weil Privatpersonen und Wirtschaft gleichermassen profitieren. Die deutlich höheren Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen entlasten ganz konkret die privaten Haushalte. Und den Privatpersonen kommen die positiven Effekte einer gesunden Wirtschaft zu Gute: Es werden in unserem Kanton und damit in den Bezirken und letztlich in den einzelnen Gemeinden Arbeitsplätze erhalten und geschaffen. Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat der Steuergesetzrevision deutlich mit 91 zu 41 Stimmen zugestimmt.

Das Aargauer Stimmvolk befindet am 15. Mai 2022 über die Steuergesetzrevision 2022. Diese Abstimmung ist wegweisend für die Standortattraktivität des Aargaus. Darum rufe ich alle dazu auf: Setzen Sie sich aktiv für ein Ja an der Urne ein und mobilisiert in Ihrem Umfeld. Für Aargauerinnen und Aargauer, für unsere Unternehmen und aus Liebe zu unserem Kanton: Die Steuergesetzrevision 2022 bringt Vorteile für alle.

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