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JA zum Bundesgesetz berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)

Mit der vorliegenden Reform soll die berufliche Vorsorge modernisiert werden. Die Ziele der BVG-Reform sind:

1) Die Generationengerechtigkeit stärken:

  • Der Mindestumwandlungssatz soll von 6.8% auf 6.0% gesenkt werden. In Anbetracht der höheren Lebenserwartung soll so die Umverteilung von Erwerbstätigen zu den Rentnerinnen und Rentnern reduziert werden, für mehr Generationengerechtigkeit.

2) Faire Kompensationen zuteilen:

  • Für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen sind Kompensationsmassnahmen für Personen mit tiefen Vorsorgeguthaben wegen der Senkung des Umwandlungssatzes vorgesehen. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein BVG-Altersguthaben von 215’100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für Altersguthaben zwischen 215’100 und 430’200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation.
  • Die BVG-Eintrittsschwelle wird gesenkt: von heute 22’050 Franken auf 19’845 Franken. Von der Änderung sind rund 100’000 Personen betroffen: 70’000 wären neu in der zweiten Säule obligatorisch versichert, 30’000 wären mit einem höheren Lohn versichert (Quelle: BSV).
  • Ein flexibler Koordinationsabzugwird eingeführt: er entspricht neu 20% des AHV-Lohns. Das heisst, der versicherte BVG-Jahreslohn wird bei 80% des AHV-Lohnes festgesetzt. Heute gibt es einen fixen Koordinationsabzug: unabhängig vom Beschäftigungsgrad wird ein fester Betrag von 25’725 Franken vom Lohn abgezogen. Mit dem flexiblen Koordinationsabzug wird der im Obligatorium versicherte Jahreslohn, das heisst ein Jahreslohn bis 88’200 Franken, zukünftig höher sein als heute.
  • Die Altersgutschriften werden abgeflacht: es soll nur noch zwei statt vier Beitragsstufen geben. Die Sozialabgaben bei älteren Erwerbstätigen sollen so gesenkt werden, um die Integration von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

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Faktenblatt PDF Datei von 3. September 2025

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