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JA zur Verfassungsänderung des Kantons Aargau (Kurztitel und Klimaparagraf)

Am 9. Juni stimmen wir im Kanton Aargau über den «Klimaartikel» ab. An der Sitzung des Grossen Rats vom 31. August 2021 wurde die Parlamentarische Initiative (21.159) Jonas Fricker, Grüne, Baden (Sprecher), Gian von Planta, GLP, Baden, Uriel Seibert, EVP, Schöftland, Gabi Lauper Richner, SP, Niederlenz, und Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach, vom 15. Juni 2021 betreffend Klima-Artikel in der Verfassung vorläufig unterstützt und der Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) zur Behandlung zugewiesen.

Darüber stimmen wir ab

42a (neu) a bis) Klima
Kanton und Gemeinden setzen sich für die Begrenzung des Klimawandels ein und stärken ihre Fähigkeit zur Anpassung an dessen nachteilige Auswirkungen. Sie berücksichtigen dabei die Ziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen.

Den Befürwortern ist es wichtig, dass mit diesem Klimaartikel in der Verfassung festgehalten werden soll, dass sich Kanton und Gemeinden für die Begrenzung des Klimawandels einsetzen. Sie sollen dafür geeignete Massnahmen umsetzen und die Entwicklung von Technologien und Prozessen für den Klimaschutz und für die Anpassung an den Klimawandel fördern.

Die Gegner, insbesondere die SVP, befürchten zusätzliche Kosten, mehr Bürokratie und neue Auflagen. Sie setzten auf Eigenverantwortung und nicht auf Paragrafen.

Im grossen Grosser Rat wurde diesem neuen Klimaartikel mit 84 Ja zu 46 Nein zugestimmt. Die damalige CVP war unter Führung von Alt Ständerat Julius Binder bereits verantwortlich, dass der Umweltschutzartikel in die Bundesverfassung übernommen wurde. Tun wir es heute gleich mit dem Klimaartikel in der Aargauer Verfassung.

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