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NEIN zur Volksinitiative „Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)“

Am 8. September 2020 reichte der Verein „Für Natur, Landschaft und Baukultur“ die Volksinitiative „Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitäts-Initiative)“ ein. Die Initiative schlägt vor, einen neuen Art. 78a „Landschaft und Biodiversität“ in die Verfassung aufzunehmen, der nach dem Art. 78 zum Natur- und Heimatschutz eingefügt werden soll.

Die Initianten wollen einerseits einen besseren Schutz der Biodiversität in der Verfassung verankern, indem sie eine formelle Verpflichtung der Kantone zur Erhaltung von Landschaften, Ortsbildern und historischen Stätten einführen. Zusätzlich wollen sie die Interessenabwägung, die bei einer wesentlichen Beeinträchtigung eines geschützten Objekts notwendig ist, streng regeln. Andererseits zielen sie darauf ab, mehr Flächen und Mittel für die Erhaltung und Stärkung der Biodiversität zu erhalten.

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Faktenblatt PDF Datei von 3. September 2025

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