JA zur Amtsenthebungs-Initiative
Aargauische Volksinitiative „Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung (Amtsenthebungs-Initiative)“ vom 4. Juni 2020
Anwendungsfälle der Initiative
Das Instrument der Amtsenthebung oder die Entbindung vom Amt soll nur in äussersten Notfällen eingesetzt werden. So zum Beispiel bei
- einer schweren Straftat,
- vorsätzlicher schwerwiegender Verletzung von Amtspflichten
oder - schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, die eine persönliche Rücktrittserklärung verunmöglichen.
Der Verfassungsartikel hält lediglich den Grundsatz fest, dass die Möglichkeit einer Amtsenthebung verbindlich geregelt werden muss. Damit erhält der Grosse Rat die Kompetenz, eine für den Kanton Aargau passende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dies kann in Anlehnung an bereits existierende Regelungen in anderen Kantonen erfolgen.
Aussitzen bis zum nächsten Wahltermin ist keine Lösung
Besondere Situationen erfordern besondere Massnahmen. Nicht immer ist ein Behördenmitglied nach einem schwerwiegenden Ereignis bis zum nächsten Wahltermin weiter tragbar. Um zu verhindern, dass ein Mitglied einer Behörde die Handlungsfähigkeit eines Gremiums in Frage stellt, braucht es die Amtsenthebungsinitiative.»