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JA zur Amtsenthebungs-Initiative

Aargauische Volksinitiative „Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung (Amtsenthebungs-Initiative)“ vom 4. Juni 2020

«Im Kanton Aargau gibt es heute keine Möglichkeit, ein Mitglied des Regierungsrates oder Grossen Rates des Amtes zu entheben oder seine Amtsunfähigkeit zu beschliessen. Leider kann es vorkommen, dass eine Amtsperson nicht länger tragbar ist und nicht freiwillig zurücktritt. Ohne die Möglichkeit einer Amtsenthebung werden solche Personen zur Belastung.

Anwendungsfälle der Initiative
Das Instrument der Amtsenthebung oder die Entbindung vom Amt soll nur in äussersten Notfällen eingesetzt werden. So zum Beispiel bei

  • einer schweren Straftat,
  • vorsätzlicher schwerwiegender Verletzung von Amtspflichten
    oder
  • schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, die eine persönliche Rücktrittserklärung verunmöglichen.

Der Verfassungsartikel hält lediglich den Grundsatz fest, dass die Möglichkeit einer Amtsenthebung verbindlich geregelt werden muss. Damit erhält der Grosse Rat die Kompetenz, eine für den Kanton Aargau passende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dies kann in Anlehnung an bereits existierende Regelungen in anderen Kantonen erfolgen.

Aussitzen bis zum nächsten Wahltermin ist keine Lösung
Besondere Situationen erfordern besondere Massnahmen. Nicht immer ist ein Behördenmitglied nach einem schwerwiegenden Ereignis bis zum nächsten Wahltermin weiter tragbar. Um zu verhindern, dass ein Mitglied einer Behörde die Handlungsfähigkeit eines Gremiums in Frage stellt, braucht es die Amtsenthebungsinitiative.»

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