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Paradigma Wechsel bei der Totalrevision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und der Überarbeitung des Submissionsdekretes, neu „Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen“ (DöB)

8. September 2020

Motion der CVP-Fraktion (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Wallbach) vom 8. September 2020 betreffend Paradigma Wechsel bei der Totalrevision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und der Überarbeitung des Submissionsdekretes, neu „Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen“ (DöB)

Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen nach Beitritt des Kantons Aargau zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), im neuen Dekret über das öffentliche Beschaf-fungswesen (DöB) alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit Art. 41 (IVöB) auch zur Anwendung kommt. Insbesondere Art. 12 und Art. 29 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswe-sen (BöB) müssen vollständig umgesetzt werden.

Begründung:
Mit der neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) wird die Grundlage geschaffen, die Beschaffungsverordnungen von Bund und Kantonen einander inhaltlich soweit möglich und sinnvoll anzugleichen und zu harmonisieren. Mit dem Paradigmenwechsel erhält neu das „vorteilhafteste“ Angebot den Zuschlag, nicht mehr das „wirtschaftlich“ günstigste Angebot, wie bisher. Im neuen kantonalen „Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen (DöB)“ müssen die entsprechenden Parameter angepasst und überarbeitet werden. Insbesondere die im Bundesgesetz verankerten Art. 12 Leistungsortprinzip und Art. 29 Kriterium der „Verlässlichkeit des Preises“ und „Berücksichtigung der unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz“ sind im kantonalen neuen Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen (DöB) noch einzufügen, da diese in der momentanen Fassung des neuen Dekretes nicht enthalten sind. Beim Leistungsortprinzip sollen vor al-lem die Kriterien: Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts berücksichtigt werden. Die im Art. 29 aufgeführte „Verlässlichkeit des Preises“ muss im neuen Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen (DöB) klar beschrieben werden. So kann beispielsweise für die Berechnung der Maximalnote der Medianpreis aller einge-reichten Angebote als Ausgangsgrösse genommen werden (früher wurde das niedrigste und das höchste Angebot gestrichen). Der Fokus darf nicht mehr nur auf den Preis gerichtet sein, sondern auch auf die Qualität. Die unter Art. 29 Abs. 1 IVöB „Berücksichtigung der unterschiedlichen Preisni-veaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz“. Nach heutigem Beschaffungsrecht werden in der Schweiz produzierende Unternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz diskriminiert. Bietet ein ausländisches Unternehmen ein Produkt zu einem tieferen Preis an, erhält es bei sonst gleichen Bewertungen den Zuschlag. Es wird dabei nicht berücksichtigt, dass die Produktionskosten im Ausland teils sehr viel tiefer sind als in der Schweiz.
Der konsequente Einsatz neuer Zuschlagskriterien soll dazu beitragen, dass bei Vergaben nicht mehr nur das wirtschaftlichste, sondern neu auch das volkswirtschaftlichste, ökologisch sinnvollste oder sozial nachhaltigste Angebot berücksichtigt wird. Dies bedeutet in Zukunft nicht mehr der kostengünstigste Anbieter, sondern neu das Unternehmen mit dem vorteilhaftesten Angebot, den Zuschlag erhält. Hinsichtlich der Bewertung müssen Angebote deshalb neu auch auf ihre Nachhaltigkeit, ihre Innovationskraft sowie ihre Plausibilität, in preislicher wie auch in qualitativer Hinsicht, geprüft werden. Diese Umsetzung fördert den Wettbewerb und sorgt für gleiche Bedingungen für alle. Dadurch erhalten Firmen, die in der Schweiz ansässig sind, die Möglichkeit bei Ausschreibungen mit gleich langen Spiessen beurteilt zu werden. Wie vom Bund ver-langt: Weg vom Preis, hin zum Qualitätswettbewerb.

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