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Organisation Rettungsdienst Kanton Aargau

9. März 2017

Interpellation Edith Saner, CVP, Birmenstorf (Sprecherin), und Marco Beng, CVP, Berikon, vom 7. März 2017 betreffend Organisation Rettungsdienst Kanton Aargau

Text und Begründung:
Sieben Akutspitäler und zwei private Rettungsdienstorganisationen betreiben im Kanton Aargau im Auftrag des Departementes Gesundheit und Soziales (DGS) den bodengebundenen Rettungsdienst. Am 4. Januar 2017 wurde in den Medien informiert, dass das Kantonsspital Aarau und Spital Zofingen die Rettungsdienste zusammenlegen und sich mit dem Stützpunkt Lenzburg neu „Rettung Aargau West“ nennen. Die Alarmierung erfolgt über die Sanitätsnotrufzentrale „SNZ 144“. Dies tönt verwirrlich, weil unklar ist, wer diese Bezeichnung und die Gebiete „Rettung Aargau West“ festgelegt hat und ob zusätzlich auch ein „Rettungsdienst Aargau Ost“ in Planung ist.
Im Weiteren wurde informiert, dass die Sanitätsnotrufzentrale ab März 2017 in der neuen Kantonalen Notrufzentrale (KNZ) betrieben wird. Dort ist auch die Polizei und Feuerwehr angesiedelt, sodass die drei Blaulichtorganisationen in Zukunft noch effizienter zusammen arbeiten können. Diese räumliche Zusammenfügung macht Sinn. Unklar ist aber, durch wen die Sanitätsnotrufzentrale „SNZ 144“, die dem DGS unterstellt ist, geleitet wird. Bis jetzt war diese Koordinationsstelle am Kantonsspital Aarau  (KSA) platziert und von dieser Institution wurde auch die Führung der Leitstelle durch den Leiter Rettungsdienst KSA wahrgenommen. Dies im Sinne einer Doppelfunktion, – einerseits als Leiter Rettungsdienst KSA und zugleich Leiter Einsatzzentrale DGS. Bei einer nun zusätzlichen Professionalisierung der Notrufzentrale hat eine Neutralität allen Rettungsdiensten gegenüber hohe Priorität, vor allem auch im Sinne der Qualitätskontrollen, Auswertung von Kennzahlen etc. .
Aufgrund dieser Veränderungen ist der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie kam es zu der Neuorganisation bez. Bezeichnung „Rettung Aargau West“ und welche Auswirkungen hat dies auf die weiteren Rettungsdienste?
  2. Weshalb ist man vom ursprünglichen Plan abgewichen und hat den Betrieb der „SNZ 144“ in der Verantwortung des Kantonsspitals Aarau belassen?
  3. Ist in diesem Zusammenhang auch ein „Rettungsdienst Aargau Ost“ in Planung?
  4. Wer hat ab März 2017 die Leitung der Sanitätsnotrufzentrale? Falls diese weiterhin durch den Leiter Rettungsdienst Kantonsspital Aarau geführt wird, – wie kann in dieser Doppelfunktion die gleichwertige Behandlung der vom DGS beauftragten Rettungsdienste, die neutrale Qualitätssicherung und die Auswertung verschiedener Kennzahlen gewährleistet werden?
  5. Wie hoch ist die finanzielle Entschädigung, die der Kanton dem Kantonsspital Aarau zur Verfügung stellt, um den Betrieb der „SNZ 144“ personell sicher zu stellen? Und wie wird sichergestellt, dass dieser Betrag nicht für Stellen im Rettungsdienst des Kantonsspitals Aarau eingesetzt wird?
  6. Wie steht der Kanton generell zum Kostenfaktor des Rettungsdienstes? Erachtet er es zum
    Beispiel als zweckmässig, wenn auf jedem Rettungsfahrzeug ein Notarzt mit dabei wäre, – eine Anpassung, die im Aargau jährliche Kosten im zweistelligen Millionenbereich mit sich bringen würde?

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