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Organisation der Gebietszuteilung und der Qualitätssicherung der Rettungsdienste im Kanton Aargau

10. Mai 2016

Interpellation von Marco Beng (CVP), Berikon (Sprecher), René Huber (CVP), Gippingen,  Edith-Saner (CVP), Birmensdorf, Hans Dössegger (SVP), Seon, Dr. med. Ulrich Bürgi (FDP), Aarau, vom 10.05.2016 betreffend der Organisation, der Gebietszuteilung und der Qualitätssicherung der Rettungsdienste im Kanton Aargau.

Text und Begründung:
Laut Informationen des kantonsärztlichen Dienstes des Departementes Gesundheit und Soziales gegenüber den Leitern der Aargauer Rettungsdienste vom 16. März 2016 wurde einem neuen Rettungsdienst namens Alpha Medic zuerst die kleine Bewilligung (Patienten-Verlegungen) und später die grosse Bewilligung (Primäreinsätze) erteilt. Des Weiteren forderte dieser neue Rettungsdienst eine Gebietszuteilung im Raum Lenzburg, welche beim Kanton demnächst erfolgen soll. Dies würde bedeuten, dass die bisher für dieses Gebiet zuständigen Rettungsdienste, nämlich die Rettungsdienste aus Aarau (KSA), Baden (KSB) und Wynetal (Spital Menziken) Gebiete abgeben müssten.

In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen, um deren Beantwortung der Regierungsrat höflich gebeten wird:

1. Die Interpellanten bitten um eine Übersicht aller relevanten Rechtsgrundlagen, welche den Rettungsdienst im Kanton Aargau regeln.
2. Gemäss weiteren Aussagen des Departementes muss dieser neue Rettungsdienst zwar die qualitativen Auflagen der IVR-Zertifizierung (IVR=Interverband Rettungswesen) erfüllen, hat dafür aber drei Jahre Zeit. Dies bedeutet, dass dieser neue Rettungsdienst für drei Jahre im Raum Lenzburg mit einer unbekannten Qualität arbeitet. Wie beurteilt der Regierungsrat diesen Umstand mit Blick auf Qualität und Patientensicherheit? Gibt es keine Möglichkeit, die IVR-Zertifizierung früher einzufordern?
3. Wie wird die IVR-Zertifizierung heute bei den bestehenden Rettungsdiensten gehandhabt? In welcher Periodizität muss die IVR-Zertifizierung heute von den bestehenden Rettungsdiensten erreicht werden? Was geschieht, wenn ein Rettungsdienst die IVR-Zertifizierung nicht auf Anhieb schafft. Wie lange hat er Zeit, nachzubessern? Wie oft gibt ihm der Kanton die Möglichkeit, sich nochmals durch den IVR (Interverein des Rettungsdienstes) prüfen zu lassen? Wurden diese Zeiten und Anzahl Versuche auch in der Vergangenheit bei allen Rettungsdiensten gleichermassen angewendet? Welcher Prozess tritt in Kraft, wenn ein Rettungsdienst auch nach obig angegebenen Zeiten und Anzahl Prüfungen die IVR-Zertifizierung nicht erlangt?
4. Überprüft der Kanton die Einhaltung der IVR-Richtlinien (Anzahl ausgebildete Rettungssanitäter, ausgebildetes Personal mit Anästhesie-Titel, Infrastruktur) auch zwischen den einzelnen Zeitpunkten der Zertifizierung durch den IVR?
5. Wie funktioniert die Gebietszuteilung heute? Besteht ein Anspruch auf ein zugeteiltes Gebiet oder muss damit gerechnet werden, dass weitere neu dazu kommende Rettungsdienste die Gebiete der bisherigen Rettungsdienste weiter verkleinern? Ist die Gebietszuteilung abhängig von den Wochentagen oder der Tageszeit oder 24 Stunden / 365 Tage gleich?
6. Wie würde ein freiwerdendes Gebiet aufgeteilt und die Abdeckung sichergestellt, wenn einer der Rettungsdienste seine Tätigkeit aufgeben oder auf einen Teil seines Gebietes verzichten würde?
7. Gemäss Informationen der Interpellanten gehören die Tarife der Rettungsdienste im Kanton Aargau zu den tiefsten schweizweit. Wir bitten um eine Übersicht der Aargauer Tarife für den Rettungsdienst im Quervergleich zu anderen Kantonen (inkl. aller Entschädigungen wie z.B. GWL, mit welchen andere Kantone die Rettungsdienste unterstützen) mit vergleichbarem Setup (Grösse, Topografie usw.).  Des Weiteren bitten wir um eine Übersicht der Entwicklung der Tarife im Kanton Aargau versus den Anforderungen an Personenzahl, Ausbildung und Infrastruktur (z.B. Fahrzeuge, Geräte) über die letzten 20 Jahre.
8. Der grösste Teil der Aargauer Rettungsdienste arbeitet heute nicht kostendeckend. Dies liegt an den tiefen Tarifen einerseits, an den hohen Auflagen und Vorhalteleistungen andererseits. Private Rettungsdienste überleben durch rigorose Sparmassnahmen und durch Erhöhung der Ertragskraft durch Sportveranstaltungen oder Open-Air-Festivals. Bei den durch Spitäler geführten Rettungsdiensten werden die Defizite durch die Spitäler getragen, was zu einer unerwünschten (ungesetzlichen) Quersubventionierung des Rettungsdienstes führt. Was ist die Sichtweise des Regierungsrates zu dieser Thematik und gibt es Lösungsansätze von Seiten des Kantons, dies zu verbessern?
9. Drängen nun weitere neue Rettungsdienste in den Kanton Aargau und bekommen von diesem eine Bewilligung führte dies zu einem weiteren Gebietsverlust für die bestehenden Rettungsdienste (siehe Frage 5). Wird dies nicht zu einer Vergrösserung des Defizites der bestehenden Rettungsdienste führen? Und besteht damit zusammenhängend nicht die Gefahr, dass die Qualität der rettungsdienstlichen Versorgung im Notfall darunter leidet? Wir bitten um eine Einschätzung durch den Regierungsrat.

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