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Optimierungsmassnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz im Sinne der CVP

11. Juli 2016

Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde ist immer wieder Zankapfel in den Medien. Deshalb müssen die Gemeinden und die Betroffene erst recht ernst genommen werden. Mit der Reform im Kanton Aargau ist die CVP Aargau einverstanden – sieht aber Handlungsbedarf auf Bundesebene.

Am Anfang der Reform des Kindes- und Erwachsenenschutzes stand alt- Bundesrat Christoph Blocher. 2006 präsentierte der damalige Justizminister eine Revision zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Im Zentrum stand die Schaffung einer professionellen Fachbehörde, der KESB. Sie sollte die Laienbehörden ablösen, denn die immer komplexeren Fälle überforderten viele Gemeindepolitiker. Die KESB würde für massgeschneiderte Lösungen sorgen und so die Rechte der Betroffenen stärken. «Ich habe eigentlich niemanden gefunden, der sagt, wir bräuchten gar keine Reform», sagte Bundesrat Blocher 2007 im Ständerat.

Seit der Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) stehen sie in der Kritik. Die Reform des Vormundschaftswesens hat zu einem ungeahnten Kostenwachstum geführt und ist schwerfällig. Deshalb hat der Grosse Rat Optimierungsmassnahmen gefordert. Die KESB hat unter Einbezug der wichtigsten Fachstellen die Probleme analysiert und unterbreitet nun ein ganzer Strauss von guten Vorschlägen. „So wird auch ein Hauptschwerpunkt auf eine schnelle und gute Kommunikation mit den Gemeinden und den Betroffenen gelegt. Dies ist zentral. Denn im Kanton Aargau darf es nie mehr an Ostern zu einem Entscheid kommen, wo die Kinder die Weihnachten hätten verbringen dürfen“, so Andre Rotzetter, CVP-Grossrat.

Die CVP unterstützt die Optimierungsmassnahmen im Kanton Aargau und sieht vor allem Handlungsbedarf auf Bundesebene, damit das Gesetz Kantone, Gemeinden, aber auch Betroffene stützt und schützt.

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