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Obligatorische frühe Sprachförderung für fremdsprachige Kinder

18. September 2018

Postulat der CVP Fraktion, Alfons Paul Kaufmann, Wallbach, CVP (Sprecher) vom 18. September 2018, betreffs Obligatorische frühe Sprachförderung für fremdsprachige Kinder

Text:
Kinder, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, sollen verpflichtet werden können, ein Jahr vor dem Eintritt in den Kindergarten ein Angebot zur sprachlichen Frühförderung zu besuchen. Die Gemeinden ihrerseits sollen verpflichtet werden, bedarfsgerechte Förderangebote anzubieten. Der Regierungsrat wird aufgefordert, die rechtlichen Anpassungen vorzunehmen.

Begründung:
Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung jedes Menschen von überragender Bedeutung. Der Förderung im Vorschulalter (Frühförderung) kommt deshalb eine entscheidende Rolle zu. Jedes Kind hat das Recht auf eine fördernde, individuelle Betreuung. Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder. Indem sie ab Geburt viel mit ihren Kindern in ihrer Muttersprache kommunizieren, erhöhen sie deren Sprachkompetenz, was sich nachweislich positiv auf die Bildungsverläufe auswirkt. Eltern aus bildungsfernen Schichten sollten dabei unterstützt werden. Fremdsprachige Kinder sollten möglichst früh in Kontakt mit der gesprochenen Landessprache kommen.

Damit die frühe Sprachförderung von jenen Kindern mit dem grössten Förderbedarf auch wirklich besucht wird, ist es notwendig, diese Verpflichtung gesetzlich zu verankern. Dabei sollen einerseits die Gemeinden dazu verpflichtet werden, bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen. In den meisten Gemeinden bestehen bereits solche Angebote. Andererseits sollen die Kinder verpflichtet werden können, ein Jahr vor dem obligatorischen Schuleintrittsalter ein solches Angebot zu besuchen. Zudem sollen die kantonalen Stellen beauftragt werden, die Gemeinden bei der Umsetzung zu unterstützen.

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