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Notwendige Erweiterung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

9. Januar 2024

Motion der Fraktion Die Mitte (Sprecher Harry Lütolf, Wohlen) vom 9. Januar 2024 betreffend notwendige Erweiterung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, baldmöglichst die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um den ÖREB-Kataster mit den noch fehlenden Angaben zu Schutzobjekten aus dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung zu ergänzen.

Begründung:
Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen einer privaten Grundeigentümerschaft in der Gemeinde Mettauertal und den zuständigen Behörden (siehe dazu auch die Interpellation im Grossen Rat des Kantons Aargau vom 12. Dezember 2023, GR.23.406) hat vor Augen geführt, dass bei einer Aufnahme von Schutzobjekten in das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (insbesondere Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung, Auen- und Amphibiengebiete von nationaler Bedeutung, Reservate und Moore von nationaler Bedeutung) die Rechtssicherheit und eine vorgängige zuverlässige Information der betroffenen Grundeigentümer/ innen nicht ausreichend gewährleistet ist. Die rechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Grundeigentümer/innen können verheerend sein. Jedenfalls ist die aktuelle Situation für alle unbefriedigend.

Eine mögliche und durch den Kanton rasch realisierbare Massnahme ist die Ergänzung des ÖREB-Katasters mit den noch fehlenden Angaben zu den Schutzobjekten aus dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Dies ist bislang ausgeblieben. Die Schutzobjekte aus dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung wurden bei allen drei regierungsrätlichen Vorlagen zum ÖREB-Kataster vom 13. September 2017 (GR.17.226), vom 4. September 2019 (GR.19.268) und vom 30. August 2023 (GR.23.270) nicht erfasst. Der Fall in der Gemeinde Mettauertal zeigt deutlich auf, dass hier Handlungsbedarf besteht!
Dieser Mangel soll zügig behoben werden. Wenn die besagten Schutzobjekte im ÖREB-Kataster einmal erfasst sind, können für jedes Grundstück im Kanton Aargau auch diese öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen über das Internet rasch, zuverlässig, zentral und kostenlos sichtbar gemacht und zur Kenntnis genommen werden. Für eine rasche Umsetzung der vorliegenden Motion spricht auch, dass vor jedem Eigentümerwechsel (von Grundstücken) bereits heute durch die involvierten Parteien standardmässig in das ÖREB-Kataster Einsicht genommen wird. Wer dies nicht macht, handelt fahrlässig. Böse Überraschungen wie in der Gemeinde Mettauertal sollten so der Vergangenheit angehören.

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