Neuer Finanzausgleich: Für die CVP stimmt die Stossrichtung
11. März 2015
Die CVP Aargau steht hinter der generellen Stossrichtung des vom Regierungsrat vorgelegten Anhörungsberichts zur Optimierung der Aufgabenteilung und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. Insbesondere erachtet sie den geplanten Wegfall der indirekten und intransparenten Finanzausgleichsmechanismen als sinnvoll und begrüsst die Aufteilung in einen Ressourcen- und einen Lastenausgleich. Den Lastenausgleich pro Einwohnerzahl beurteilt sie als zu Struktur erhaltend.
Die CVP Aargau begrüsst die im Anhörungsbericht des Regierungsrates beschriebene Stossrichtung sowohl für die Optimierung der Aufgabenteilung als auch die Neuordnung des Finanzausgleichs. Sie würdigt, dass das vorgelegte Konzept auf einer fundierten Analyse der aktuellen Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs beruht und dass die daraus gezogenen Schlüsse mehrheitlich zielführend sind. Die Umsetzung ist allerdings im Bereich des Lastenausgleichs nicht in allen Teilen konsequent. Hier sind aus Sicht der CVP noch Korrekturen nötig.
Die CVP unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen der Aufgabenteilung, sie stärken das Prinzip, dass diejenige Staatsebene, welche die Aufgabenerfüllung steuern kann, auch die Kosten übernimmt. Sie erachtet auch den Steuerfussabtausch zum Ausgleich der neuen Kosten zwischen Kanton und Gemeinden als taugliche Lösung.
Neuordnung Finanzausgleich: Grundsätzliche Stossrichtung stimmt
Die CVP begrüsst die Transparenz, welche durch die Aufteilung des Finanzausgleichs in einen Ressourcen- und einen Lastenausgleichentsteht. Auch die vorgeschlagene Ausgestaltung des Ressourcenausgleichs sowie das Element der Mindestausstattung werden befürwortet.
Die CVP Aargau ist ebenfalls damit einverstanden, dass die Bildungs- und die Soziallasten ausgeglichen werden sollen. Die vorgeschlagenen Ausgleichsvolumen werden dabei als angemessen erachtet. Den Ausgleich der räumlichstrukturellen Lasten auf Grund der Einwohnerzahlen lehnt die CVP Aargau jedoch in der vorgeschlagenen Ausgestaltung ab. Dieses Element wirkt so zu Struktur erhaltend.
Die CVP erwartet auch, dass die vorgeschlagenen Ergänzungs- und Übergangsbeiträge nach transparenten Kriterien vergeben werden, an klare Auflagen geknüpft und befristet sind. Es muss bei der Festlegung der Auflagen der individuellen Situation der Gemeinden Rechnung getragen werden (verkehrliche Anbindung, Lage, Steuerfussentwicklung, Wachstum etc.). Ziel muss sein, dass die Gemeinden durch die Ausgleiszahlungen ihre finanzielle Lage nachhaltig verbessern können.
Grundsätzlich erachtet die CVP das Volumen der vertikalen Finanzausgleichsbeiträge im vorgelegten Vorschlag in Anbetracht der Wirtschaftslage als an der obersten Grenze. Es führt zu einer zusätzlichen, erheblichen Steuerbelastung für die natürlichen und die juristischen Personen.