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Monitoring- und Kommunikationsmassnahmen im Zusammenhang mit der Sperrung der SBB-Linie Zugersee Ost

13. November 2018

Interpellation Herbert Strebel, CVP, Muri (Sprecher), Stefan Huwyler, FDP, Muri, Arsène Perroud, SP, Wohlen, und Sabine Sutter-Suter, CVP, Lenzburg, vom 13. November 2018 betreffend Monitoring- und Kommunikationsmassnahmen im Zusammenhang mit der Sperrung der SBB-Linie Zugersee Ost

Text und Begründung:
Vom Juni 2019 bis Dezember 2020 wird die SBB-Linie von Zug via Walchwil nach Arth-Goldau für jeglichen Zugverkehr komplett gesperrt. Während dieser Sperre verkehren sämtliche Fernverkehrszüge von Zürich Richtung Gotthard und umgekehrt über den Knoten Rotkreuz. Während des dort erforderlichen Wendehaltes können Rei-sende ein- oder aussteigen, mit Ausnahme von 7 EC-Zügen in Nord-Süd-Richtung.
Dieser Halt der Fernverkehrszüge in Rotkreuz ergibt für Reisende aus grossen Teilen des Kantons Aargau eine um bis zu 30 Minuten verkürzte und stark verbilligte Möglichkeit, in die Innerschweiz, das Tessin und nach Italien zu gelangen, da in Rotkreuz von der S26 (Aarau-Lenzburg-Wohlen-Rotkreuz) perfekte Anschlüsse an die Südzüge bestehen werden.
In einem Brief forderten die REPLAS Oberes Freiamt, Unteres Bünztal und Mutschellen-Reusstal-Kelleramt den Regierungsrat auf, dieses einmalige Angebot entsprechend zu bewerben und Änderungen des Streckenwahlverhaltens von Aargauer Reisenden bzw. der Frequenzen auf der Freiämter Linie in dieser Zeit mittels eines Monitorings besonders zu beobachten. Dies, um das Bedürfnis einer schnellen, direkten und kostengünstigen Gotthard-Zufahrt ab dem Kanton Aargau zu ermitteln.
Die Antworten im Brief vom 15. Oktober 2018 an die REPLAS fallen aus unserer Sicht unterschiedlich aus. Einerseits nehmen wir sehr positiv zur Kenntnis, dass der Kanton daran ist,

  • als eine Anschlusslösung an die Zugersee Ost-Sperre an Wochenenden ab 2021 zwei schnelle Gotthard-Zubringerzüge auf der Strecke Aarau-Lenzburg-Wohlen-Arth-Goldau einzuführen,
  • ein Teilmonitoring an Samstagen und Sonntagen durchführen zu wollen,
  • sich für den Halt Wohlen der IR-Züge 3091 und 3094 Zürich-Freiamt-Bellinzona und zurück (bisher ohne Halt im Kanton Aargau) einzusetzen,
  • zusammen mit dem Kanton Zug den Halt der künftigen Südostbahn-Schnellzüge Basel-Luzern-Lugano in Rotkreuz zu fordern.

Andererseits ist es für uns absolut nicht nachvollziehbar, dass der Regierungsrat (mit der Begründung, bei den Passagieren „keine zu grossen, ab 2021 nicht mehr erfüllbare Erwartungen“ vermitteln zu wollen), offenbar nicht gewillt ist, die vorübergehenden Top-Verbindungen ab Rotkreuz zu bewerben. Ebenfalls nicht nachvollziehen können wir die kantonale Absicht, das Monitoring nur an Wochenenden durchführen zu wollen und damit die Ermittlung eines Bedürfnisses nach schnellen Gotthard-Zubringerzügen aus dem Kanton Aargau auch unter der Woche zum Vornherein abzuwenden.

Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist es nicht eine Werbeaktion wert, dass der Kanton und die A-Welle durch die neuen Top-Verbindungen ab Juni ohne betriebliche Zusatzleistungen bedeutende finanzielle Mehreinnahmen machen können und die Bevölkerung damit bereits jetzt auf die Einführung der künftigen Gotthard-Zubringerzüge und den Südostbahnhalt Rotkreuz sensibilisiert wird?
  2. Ist der Regierungsrat überhaupt gewillt, diese sich bietende, einmalige Gelegenheit einer stark verkürzten und verbilligten Fahrt Richtung Süden der Aargauer Bevölkerung in angemessener Form bekannt zu machen?
  3. Warum will der Regierungsrat das Monitoring betreffend Süd-Reisen via Rotkreuz nur an Wochenenden durchführen?
  4. Befürchtet der Regierungsrat, dass durch die neue Reisesituation Richtung Süden während der Zugersee Ost-Sperre eine dauerhafte, auch unter der Woche feststellbare Nachfrage nach schnellen Gotthard-Zubringerzügen über die Freiämter Linie entstehen könnte?
  5. Warum wird in der Antwort des Regierungsrats an die REPLAS nebst den obgenannten, erfreulichen Inhalten eher der Wegfall der Rotkreuzer Verbindungen ab 2021 und nicht die sich bietenden Chancen und möglichen Neuerkenntnisse ab Juni 2019 hervorgehoben?
  6.  Warum sollen die künftigen schnellen Gotthard-Zubringerzüge gemäss Kantonsplanung bereits ab Olten verkehren, obschon die in der Antwort des Regierungsrats erwähnte Metron-Potenzialstudie ab Olten kein Passagierpotenzial nach Arth-Goldau via Aarau-Freiamt ausweist? Wären nicht gerade hier finanzielle Einsparungen möglich, indem auf einen kostspieligen Wendehalt in Olten (Rangierbahnhof-Personenbahnhof-Aarau) verzichtet wird und die Züge erst ab Aarau, wo ein Potenzial ausgewiesen ist, verkehren? Dies besonders, da ja in einer ähnlichen Fahrlage im Abschnitt Olten-Aarau bereits der RE Olten-Wettingen verkehrt.

Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen.

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