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Möglichst baldige Schaffung von Kompetenzzentren bei den gewerblich-industriellen und kaufmännischen Berufsfachschulen

20. Juni 2017

Motion der Fraktionen der FDP (Sprecherin Jeanine Glarner, Möriken-Wildegg), der CVP und der GLP vom 20. Juni 2017 betreffend möglichst baldige Schaffung von Kompetenzzentren bei den gewerblich-industriellen und kaufmännischen Berufsfachschulen

Text:
Gemäss Gesamtsicht Haushaltssanierung, S. 20, strebt der Regierungsrat eine Reform der Berufsfachschulen an. Die Motionäre unterstützen diese Absicht. Zusammen mit den kaufmännischen und gewerblich-industriellen Berufsfachschulen im Kanton Aargau, den Standortgemeinden sowie den Berufsverbänden sollen Kompetenzzentren für die gewerblich-industriellen und kaufmännischen Berufsfachschulen geschaffen und damit der Bildungsfranken effizient und effektiv eingesetzt werden.
Zusammen mit oben genannten Organisationen sind folgende zwei Ziele zu verfolgen und dem Grossen Rat eine entsprechende Vorlage bereits im Jahr 2018 zu unterbreiten. Auf jegliche vorher-gehenden Eingriffe in die Angebote der Berufsschulen (und damit der Schaffung von Präjudizien) ist zu verzichten.

  1. Es sind Kompetenzzentren bei den gewerblich-industriellen und kaufmännischen Berufsfachschulen zu schaffen. Damit wird die Qualität der Berufsbildung weiter erhöht. Wirtschaftlich sinnvolle und qualitativ hochstehende Berufsmaturitätszentren sind zu berücksichtigen. Als positiver Nebeneffekt der Kompetenzzentrenbildung wird der Schulraum der jeweiligen Standorte besser ausgelastet.
  2. Der Bildungsfranken, d. h. die Beiträge des Kantons, die Wohnortsbeiträge der Gemeinden und die Investitionskosten der Standortgemeinden sowie der Berufsverbände ist effizient und effektiv eingesetzt.

Die Qualität der Berufsbildung und damit die Schaffung von Kompetenzzentren sowie der effiziente und effektive Einsatz des Bildungsfrankens haben erste Priorität. Zentral ist die Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden, welche gleichzeitig Bedürfnissteller und Mitfinanzierer sind, den Standortgemeinden und den gewerblich-industriellen sowie kaufmännischen Berufsfachschulen.
Begründung:
Am 30. August 2016 ist der Grosse Rat nicht auf das Geschäft 16.71 „Standort- und Raumkonzept Sekundarstufe II (S+R)“ eingetreten. Der Grosse Rat wies darauf hin, dass eine umfassende Reorganisation den frühen und engen Einbezug der Berufsverbände, der Standortgemeinden sowie der Berufsfachschulen bedingt hätte und nicht nur einseitig die Kosten des Kantons, sondern auch diejenigen der Berufsverbände, der Lernenden, der Lehrpersonen und der Gemeinden (Wohnortsbeiträge) hätte umfassen müssen.
Die Vorlage war aufgrund des Verfahrens und der regierungsrätlichen Zielsetzung bereits von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Die Strategie von Kompetenzzentrenbildung ist in Anbetracht einer qualitativ hochstehenden Berufsbildung richtig. Dabei sind die Schulen auszulasten und Berufsmaturitätszentren zu schaffen, die wirtschaftlich und qualitativ sinnvoll sind.
Noch in der Botschaft zu Jahresbericht mit Jahresrechnung 2016, S. 16, erklärte der Regierungsrat, „bis auf weiteres von der vorgeschlagenen Konzentration des schulischen Teils der Berufsausbildung und von der verstärkten Bildung von Kompetenzzentren“ abzusehen. Die Motionäre sind froh, dass der Regierungsrat von dieser Absicht Abstand nimmt und die Restrukturierung der Berufsbildungslandschaft angehen möchte. Die Motionäre sind der Meinung, dass viele Grundlagen bereits erarbeitet sind, aber das Verfahren und der Einbezug der Organisationen sowie die Gesamtkostenbetrachtung neu aufgegleist werden müssen. Die Unterbreitung einer neuen Vorlage z. H. des Grossen Rats muss aber bereits im Jahr 2018 möglich sein. Deshalb möchten wir, dass der Regierungsrat diese Arbeiten unverzüglich aufnimmt.
Es gibt zahlreiche Berufsfelder, die sich schweizweit organisieren und entsprechend wenige Kompetenzzentren in der ganzen Schweiz haben. Eine allfällige Reduktion von Schulstandorten ist somit auch für die Lernenden zumutbar – zumal sie die Schule nicht jeden Tag besuchen müssen.
Die Kompetenzzentrenbildung, die mit der bestmöglichen Schulraumauslastung und dadurch mit einem effizienten Einsatz des Bildungsfranken einhergeht, ist spätestens seit Bekanntwerden des strukturellen Defizits des Kantons Aargau in der Höhe von rund 250 Mio. Franken jährlich unaus-weichlich. Wir müssen uns die Frage stellen, welche Strukturen wir uns im Kanton Aargau noch leis-ten können – nicht mehr, was wir uns leisten wollen.

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