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Mit 12’000 Rosen für mehr Gerechtigkeit

13. Februar 2016

Am Samstag hat das überparteiliche Komitee „Heiratsstrafe abschaffen – JA!“ in der ganzen Schweiz 12‘000 Rosen verteilt. Im Aargau in Baden, Aarau und im Bezirk Laufenburg. Rosen für mehr Gerechtigkeit und gegen die Diskriminierung von verheirateten Paaren und eingetragenen Partnerschaften gegenüber Konkubinatspaaren. Es ist Zeit, dass am 28. Februar 2016 diese jahrzehntelange Benachteiligung bei Steuern und Renten endlich abgeschafft wird.

Es ist ungerecht: Verheiratete Paare und homosexuelle Paare in eingetragenen Partnerschaften werden gegenüber Konkubinatspaaren bei den Steuern und den Sozialversicherungen benachteiligt. Bei gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen bezahlen sie mehr Steuern und erhalten tiefere AHV-Renten. Ein verheiratetes Rentnerpaar bekommt eine Maximalrente von 150 Prozent ausbezahlt. Ist das gleiche Paar unverheiratet, erhält es beide Renten in voller Höhe, also 200 Prozent. Es gibt keinen Grund, unverheiratete Paare zu bevorzugen. Das Bundesgericht hat dies bereits 1984 unmissverständlich festgehalten.

Gemeinsame Besteuerung ist liberal
Ehepaare und eingetragene Partnerinnen und Partner gelten gemäss Initiative als Wirtschaftsgemeinschaft und sollen gemeinsam besteuert werden wie es in den Kantonen üblich ist, das heisst mittels Voll- oder Teilsplitting. Wir wollen kein Bürokratiemonster „Individualbesteuerung“. Wenn man bedenkt, dass sich heute über drei Viertel aller Eltern Familienarbeit und Erwerbsarbeit teilen, darf es keine Rolle spielen, wer in welcher Lebensphase und zu welchen Pensen zum gemeinsamen Familieneinkommen beiträgt. Alle Tätigkeiten sind gleichwertig. Das ist liberal. Das ist gerecht. Das ist aus emanzipatorischer Sicht zeitgemäss.

Ehebegriff ist verfassungskonform
Seit 2007 gilt das Partnerschaftsgesetz. Wird die Initiative angenommen, profitieren eingetragene Paare gleichermassen von der Initiative. Von Diskriminierung kann also keine Rede sein. Der Ehebegriff als heterosexuelle Verbindung ist keine Erfindung der Initianten. Bei der Abstimmung über die neue Bundesverfassung wurde die Ehe in Übereinstimmung mit Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) von Bundesrat, Parlament und Volk im traditionellen Sinne festgelegt. Wer die Ehe öffnen will, muss selber eine Initiative starten. Das heisst, einen eigens formulierten Volksentscheid erzwingen. Es führt kein Weg daran vorbei.  Mit einem Ja zur Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe wird die Benachteiligung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften bei den Steuern und den Altersrenten der AHV endlich behoben.

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