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Dank der CVP. Durchbruch bei Abschaffung der Heiratsstrafe für Rentnerpaare

8. März 2018

Der Nationalrat hat diese Woche die Motion der CVP-Fraktion „Beseitigung der Heiratsstrafe auch in der AHV“ angenommen. Der Vorstoss will die Benachteiligung von Ehepaaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Nicht-Verheirateten in der AHV beseitigen.

Vor zwei Jahren, am 16. März 2016, habe ich im Namen der CVP-Fraktion die Motion „Beseitigung der Heiratsstrafe auch in der AHV“ eingereicht. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche Benachteiligungen von Ehepaaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Nichtverheirateten in der AHV eliminiert. Am letzten Mittwoch hat der Nationalrat der Motion gegen den Willen des Bundesrates mit 102 zu 88 Stimmen zugestimmt.
Wie bereits bei früheren Anläufen hat der Bundesrat die Motion insbesondere aus zwei Gründen abgelehnt.

  1. Nur „Besserverdienende“ würden profitieren und
  2. Verheiratete würden durch zahlreiche andere Vorteile profitieren und seien insgesamt besser geschützt und gegenüber nicht verheirateten Personen privilegiert behandelt.

Es ist uns klar, dass mit einer Abschaffung von Benachteiligungen auch eine Korrektur bei Privilegien erfolgen muss, sei es bei der Betragsbefreiung nicht erwerbstägiger Ehepartner, der Witwenrenten oder der Kinderrenten pensionierter Väter.
Heute ist es aber ganz einfach so, dass Ehepaare von der AHV diskriminiert sind und mehr AHV bekämen, wenn sie sich scheiden lassen und/oder im Konkubinat leben würden. Im schlechtesten Fall bekommen Verheiratete fast 1200 Franken weniger als nicht Verheiratete, pro Jahr also über 14‘000 Franken.
Auch das Argument des Bundesrates, dass von einer Aufhebung der Plafonierung Ehepaaren primär mittlere und hohe Einkommen profitieren würden, welche mit den Renten aus der zweiten Säule bereits heute vorsorgemässig gut gestellt seien, ist nicht stichhaltig. Das bestätigen die Zahlen der AHV-Statistik 2016 bestätigen: 57 % der Ehepaare erhalten die plafonierte Maximalrente von 3525 Franken. Diese Personen haben in der Regel während der gesamten Beitragszeit von 44 Jahren Beiträge entrichtet. Weisen die Ehepartner unvollständige Beitragszeiten auf, kann die Ehepaarrente allerdings auch auf einer tieferen Stufe plafoniert werden. 2016 waren insgesamt 335 900 Paare, bzw. 87,8% aller Ehepaare von einer plafonierten Rente betroffen. Eine Aufhebung des Ehepaarplafonds würde auf jeden Fall nicht einfach gut Situierte bevorzugen, sondern würde dem Mittelstand nützen.
Zu würdigen ist auch, dass die meisten verheirateten Frauen inzwischen berufstätig sind und AHV-Beiträge einzahlen, was früher viel weniger der Fall war.
Vor gut 5 Jahren, am 05.11.2012 wurde die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ mit 50,8% Stimmen abgelehnt. 49,2% der Stimmenden haben ja gesagt. Analysen der Abstimmung zeigten, dass die Volksinitiative nicht am eigentlichen Inhalt gescheitert ist, sondern an der Ehe-Definition. Die Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren in der AHV wird von breiten Teilen der Bevölkerung nicht verstanden und als ungerecht empfunden. Das ist auch im Abstimmungskampf über die Reform der Altersvorsorge immer wieder klar zum Ausdruck gekommen. Leider ist die Reform der Altersvorsorge an der Urne gescheitert. Diese hat eine Milderung der Heiratsstrafe vorgesehen. Der Nationalrat hat nun den Handlungsbedarf erkannt. Nun darf man gespannt sein auf den Ständerat. Dort ist eine Standesinitiative des Aargaus mit gleichlautendem Inhalt letzte Woche an der FDP-SP-Mehrheit gescheitert.

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