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Massnahmen gegen radikale Strömungen und für das gute Zusammenleben der Menschen im Kanton Aargau.

10. Mai 2016

Motion der CVP-Fraktion vom 10. Mai 2016 (Sprecherin Marianne Binder-Keller, CVP, Baden) betreffend Massnahmen gegen radikale Strömungen und für das gute Zusammenleben der Menschen im Kanton Aargau.

Text:
Mit speziellem Augenmerk auf die Zunahme der Flüchtlingsströme aus dem Nahen Osten und den Verständigungsproblemen, welche sich in unserer Gesellschaft zunehmend ergeben, wird der Regierungsrat aufgefordert, zur Gewährleistung des guten  Zusammenlebens der Kulturen in unserem Kanton verbindliche Regelungen zu schaffen, insbesondere in folgenden Bereichen:
1.
Unmissverständliche Information der Frauen und Männer mit Migrationshintergrund über Rechte und Pflichten in unserem Staat. Die Vorgaben unseres Rechtsstaates, die Menschenrechte sind nicht verhandelbar und deren Akzeptanz zwingend, wenn ein Aufenthalt in der Schweiz gewünscht wird.
2.
Klar definierte detailliert ausformulierte Integrationsvereinbarungen, unterschrieben von Frauen und Männern. Sie sollen Voraussetzung sein für einen Aufenthalt im Aargau. Besonderes Augenmerk soll den Gleichheitsrechten gelten, der vorbehaltlosen Akzeptanz unserer Normen und Werte, unseres Rechtsstaates und der Respektierung von wichtigen gesellschaftlichen Gepflogenheiten, Sitten und Bräuchen.
3.
Aktive Förderung der Frauen mit Migrationshintergrund in Ausbildungs- und Integrationsprogrammen. Frauen spielen in ihren Familien Schlüsselrollen. Sie dürfen nicht isoliert werden. Da sie in der Erziehung ihrer Kinder eine Hauptverantwortung tragen, wirkt ihre gute Einbindung in die Gesellschaft vorbeugend gegen die Schlechterstellung der Mädchen, die befürchtete Radikalisierung und die Bildung von Parallelgesellschaften.
4.
Wiedereinführung eines verbindlichen Leitfadens  im Schulbereich, an welchem sich die Schulen bei Unsicherheiten orientieren können. (Schulschwimmen, Schullager, Kleidervorschriften, gleichberechtigter Zugang zum Bildungsangebot für Mädchen und Knaben, religiöse Symbole an Schulen, Riten und Bräuche (beispielsweise Krippenspiele), Teilnahme an Elterngesprächen und Elternabenden, usw). Der Aargau hatte einmal einen solchen Leitfaden, der offenbar nicht mehr gilt.
5.
Bessere staatliche Kontrolle von Predigern im Aargau bezüglich deren Ansichten, deren Ausbildung und deren Finanzierung. Strikte Kompatibilität der Lehren mit unserem Rechtstaat, im speziellen der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Verantwortung der muslimischen Verbände für die Inhalte der Predigten. Infolgedessen auch Prüfung einer eine Haftung bei rechtsstaatsfeindlichen, straffälligen Inhalten und einer allfälligen Radikalisierung ihrer Mitglieder. Bedingung für Zulassung und Aufenthalt der Prediger ist eine verbindliche unterschriebene Zusage zur Einhaltung der Gesetze, Sitten und Bräuche in der Schweiz. Predigten in einer Landesprache (sehr gute Kenntnisse). Offenlegung der Finanzierung der Verbände analog zu den Landeskirchen und Prüfung eines Verbotes der ausländischen Finanzierung, wenn Transparenz nicht vorhanden. Verbot der ausländischen Finanzierung bei strafbaren Inhalten der verbreiteten Lehren.
6.
Zur Klärung der Religionsfreiheit muss zwingend darauf hingewiesen werden, dass jedermann frei ist, einer Glaubensgemeinschaft anzugehören oder einen anderen Glauben annehmen. Dies ist ein Konzept, das vielen, vor allem muslimischen Staaten, fremd ist.

Begründung:
Die Flüchtlingswelle aus dem nahen Osten verursacht durch terroristische Regimes und Bürgerkriege in verschiedenen Ländern wird die Schweiz auch in diesem Jahr vor grosse Herausforderungen stellen. Es halten sich immer mehr Migrantinnen und Migranten bei uns auf, denen die Freiheits- und Gleichheitsrechte einer westlichen Gesellschaft fremd sind, was den Begriff der Toleranz strapaziert.
Augenscheinlich und öffentlich wurde dies beispielsweise einmal mehr durch die Berichterstattung über die Intransparenz bei der Finanzierung von muslimischen Verbänden und den Lehren, welche Geistliche dort verbreiten oder durch einen Vorfall in Therwil, bei welchem Jugendliche einer Schweizer Lehrerin den Handschlag verweigern. Den Ereignissen liegen grundsätzliche Probleme zugrunde, denen sich eine aufgeklärte Gesellschaft annehmen muss, um der gefährlichen Entwicklung von Parallelgesellschaften Vorschub zu leisten. Die Debatte muss geführt werden.
Dazu braucht es klare, nachvollziehbare und verbindliche Handlungsanweisungen, die das gute Zu-sammenleben der Kulturen gewährleisten und es braucht detailliert formulierte Integrationsvereinba-rungen als Voraussetzung für einen Aufenthalt. Besonderes Augenmerk bei diesen Vereinbarungen soll den Gleichheitsrechten gelten und der vorbehaltlosen Akzeptanz unserer Normen und Werte, des Rechtsstaates und der EMRK. Der Schlüssel der Integration liegt bei den Frauen und Mädchen in Flüchtlings- und Migrantenfamilien, um die Gleichstellung aller Frauen in der Schweiz zu gewährleisten und der Diskriminierung, welche viele Frauen mit Migrationshintergrund durch die patriarchalen Familienstrukturen ausgesetzt sind, zu begegnen. Es ist ein falsches Verständnis von Toleranz, davor die Augen zu verschliessen und somit den Frauen im gleichen Staat unterschiedliche „Freiheiten“ zuzugestehen und unterschiedliche „Gleichheiten“.  Und es ist ein falsches Verständnis von Toleranz unter dem Titel der „Religionsfreiheit“ den Fundamentalismus zu unterstützen. „Religion“ und „Ideologie“ sind klar zu trennen. Strafbare Inhalte der Lehren von Predigern sind besser zu kontrollieren und zu verfolgen.

Leitfaden für die Schulen:
Im Zusammenhang mit dem Vorfall in Basel wurde vom Aargauischen Lehrerverband moniert, es gäbe keine verbindlichen Regelungen und Handlungsanweisungen, welche in analogen Situationen anzuwenden seien. Wir meinen, es braucht insbesondere für die Schulen einen solchen Leitfaden, der im ganzen Kanton verbindlich ist, irgendwelche teure Einzelgutachten obsolet macht und welchen man bei Auseinandersetzungen vorlegen kann. Er soll die Schulen entlasten.

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