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Massnahmen gegen den zunehmenden Transit-Schwerverkehr über die Staffelegg

15. September 2020

Interpellation Werner Müller, CVP, Wittnau, vom 15. September 2020 betreffend Massnahmen gegen den zunehmenden Transit-Schwerverkehr über die Staffelegg

Text und Begründung:
Der Aargau ist ein klassischer Durchfahrtskanton, mit einem gut ausgebauten Nationalstrassennetz. Seit der Einführung der LSVA vor rund 20 Jahren, muss immer wieder festgestellt werden, dass der Schwerverkehr vermehrt die Autobahnen verlässt und die Kantonsstrassen als Verkehrs-Abkürzung benutzt werden. Durch die Verkehrszunahme in den letzten Jahren, hat die Belastung in den betroffenen Dörfern, massiv zugenommen. Die Staffeleggstrasse (K107)  ist eine solche Verkehrsverbindung, die stark davon betroffen ist. Durch den Bau des Staffeleggzubringers und dem Ausbau des Staffeleggübergangs, nahm der Verkehr massiv zu. Der Durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) durch das Staffeleggtal beträgt ca. 12‘500 Fahrzeuge. Wobei der Anteil am Schwerverkehr verhältnismässig hoch ist. Ein DTV von 15’000 Fahrzeugen und mehr, mit stetigem Anstieg des Transitschwerverkehrs, ist in den nächsten Jahren mehr als wahrscheinlich. Die Dörfer an dieser Strecke werden durch Lärm, Staub und weiteren Emissionen sehr belastet. Zudem entstehen  immer wieder gefährliche Situationen, zum Beispiel bei Fussgängerstreifen. Die Verkehrssicherheit hat sich an etlichen Strassenabschnitten verschlechtert. Die Lebensqualität in den betroffenen Dörfern leidet extrem unter diesen Umständen. Im Weiteren sind im Winter die Strassenverhätlnisse oft prekär. Dadurch kommt es immer wieder zu Unfällen und als Folge davon, muss der Juraübergang gesperrt werden. Vor allem ausländische Lastwagen sind oft mit ungenügender Winterausrüstung unterwegs.

Durch diese Umstände, sind dringend Massnahmen erforderlich. Denn man darf diese Dörfer durchfahren, sie aber nicht überfahren.

Der  Interpellant bittet den Regierungsrat daher folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass der Transit-Strassenschwerverkehr auf den Nationalstrassen geführt werden muss?
  2. Besteht die Möglichkeit, die Staffeleggstrasse, mit einem Fahrverbot für den Transit-Schwerverkehr zu belegen?
  3. Besteht die Möglichkeit die GPS-Daten so anzupassen, dass der Routenvorschlage für den Transitverkehr über die Nationalstrassen erfolgt?
  4. Könnte durch eine Änderung der Strassenklassierung der Staffeleggstrasse, eine Verkehrsentlastung erreicht werden?
  5. Dadurch dass der Schwerverkehr die Abkürzungen über die Kantonsstrasse nimmt, entsteht ein „LSVA-Schlupfloch“. Wurde das ASTRA vom Regierungsrat darauf aufmerksam gemacht und kann dagegen etwas unternommen werden?
  6. Seit der Inbetriebnahme eines grossen Logistikcenters in Schafisheim, kann eine zusätzliche Schwerverkehrs-Zunahme festgestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass Transporte Richtung Norden über die Staffelegg geführt werden, obwohl der Autobahnanschluss N1 unmittelbar neben dem Logistikcenter ist. Wurden bei der Betriebsbewilligung des Logistikcenters, Auflagen bezüglich Verkehrsanbindung erteilt? Wenn nicht, besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Auflage, dass der Transit-Schwerverkehr die N1 benutzt muss?
  7. Wird die Mehrbelastung der Kantonsstrasse wegen dem Transit-Schwerverkehr, durch das ASTRA entschädigt? Dem Kanton Aargau entstehen höhere Unterhaltskosten und die Lebensdauer der Strasse wird verringert.

Gibt es aus Sicht des Regierungsrats weitere Möglichkeiten, die Dörfer an der Staffeleggstrasse vom Durchgangsverkehr zu entlasten?

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