Leserbrief Lohngleichheit
24. April 2025
Lohngleichheit
Mit dem revidierten nationalen Gleichstellungsgesetz (GlG) werden seit Juli 2020 alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten dazu verpflichtet, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Diese nun vorliegende Volksinitiative verlangt, dass im Kanton Aargau die Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen bereits ab 50 Arbeitnehmenden gemacht werden muss. Kontrolliert und koordiniert würde dies unter anderem durch eine Fachstelle, die neu eingerichtet würde.
Erstens bin ich gegen den Kantönligeist und wehre mich, dass der Aargau eine andere Bestimmung hat als im nationalen Gleichstellungsgesetz verankert ist. Zweitens weiss ich aus eigener Erfahrung, dass der Aufwand für Unternehmen aufwendig und gross ist. Drittens bin ich überzeugt, dass Arbeitgeber sich in der heutigen Zeit des Fachkräftemangels ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie die Lohngleichheit nicht einhalten. Viertens braucht es keine Fachstelle, die viel kostet und über kurz oder lang zu einem bürokratischen Monster mutiert.
Ich hoffe sehr, dass diese Volksinitiative abgelehnt wird und bin überzeugt, dass die Lohngleichheit ohne diese zusätzliche Regelung umgesetzt wird.