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Strategischer Landerwerb durch den Kanton

9. November 2021

Text und Begründung:
Im Entwicklungsleitbild (ELB) 2021-2030 und im Programm „Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort“ nennt der Regierungsrat die ELB-Schwerpunkte zur Stärkung und Verbesse-rung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Konkret wird u. a. auch der strategische Landerwerb aufgezählt. In ausgewählten Entwicklungsgebieten will der Regierungsrat als strategische Aufgabe den Landerwerb und damit den Prozess vom Erschliessen bis zur Baureife unterstützen sowie Industrie- und Gewerbeland fördern. Dieses soll später wieder an ansiedlungs- und expansionswillige Unternehmen verkauft werden. Jüngstes Beispiel ist der beabsichtigte Kauf im Sisslerfeld von Grundstücken über 6,75 Hektaren für rund CHF 21,5 Millionen, zuzüglich CHF 7 Millionen für die Entwicklung.

Während das Ziel, die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kantons, zu begrüssen ist, stellt sich auch die Frage nach den eingesetzten Mitteln. Insbesondere ist nach Ansicht des Inter-pellanten fraglich, inwieweit der Kanton als Immobilienhändler und/oder Generalplaner auftreten soll und ob es sich vorliegend um eine gesetzlich fundierte Aufgabe des Staates handelt.

Bevor der Kanton allgemeinen Landhandel betreibt, müsste – im Sinne einer subsidiären, bürgerli-chen Politik – diese marktwirtschaftliche Tätigkeit der Privatwirtschaft überlassen bleiben. Wir bitten den Regierungsrat um transparente Offenlegung der über den Zeitraum des ELB 2021-2030 weiteren möglichen Absichten für zu erwerbenden Areale.

Daher folgende Fragen:

  1. Welche Areale sind nebst dem Sisslerfeld im Fokus?
  2. Wirken sich bestehende geplante Anbindungen an das Verkehrsnetz, das Energienetz und das Kommunikationsnetz auf die Entwicklung aus?
  3. Wie wird für solche Gebiete die Erschliessungen für das Verkehrs-, Energie- und Kommunikati-onsnetz vorangetrieben?
  4. Unter welchen Umständen überlässt der Kanton Kauf und Entwicklung der Privatwirtschaft?
  5. Welche subsidiären Massnahmen hat der Kanton bereits geprüft oder durchgezogen – anstelle der Entwicklung durch den Landerwerb.
  6. Wann sieht es der Regierungsrat als notwendig, dass der Kanton Industrie- und Gewerbeland zum Zwecke der Erschliessung selber erwirbt?
  7. Gestützt auf welche Grundlage sind der strategische Landerwerb und die Weiterentwicklung des erworbenen Lands legiferiert und Aufgabe des Kantons?
  8. Wie beabsichtigt der Kanton, das regionale Gewerbe und insbesondere KMUs in den betroffenen Gebieten zu fördern?
  9. Wie gewährleistet der Kanton, dass es nicht zu einer Ungleichbehandlung unter Nachfragern kommt?

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