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Kriterien bei der Vergabe von Mitteln aus dem Swisslos-Fonds

15. Dezember 2015

Interpellation Theres Lepori, CVP, Berikon betreffend Kriterien bei der Vergabe von Mitteln aus dem Swisslos-Fonds

Text und Begründung:
Mitten im Budgetprozess bzw. im harten Kampf um Sparmassnahmen, erreicht uns der Bericht, dass der Regierungsrat 14 Mio. Franken für das „Haus der Gegenwart“ in Lenzburg gesprochen hat. Ein pionierhafter Kulturbau, welcher den erfolgreichen Wechselausstellungen des Stapferhauses ein Zuhause geben soll.  Ebenso ist Tatsache, dass eine Vielzahl von Projekten u. a. im Wohnbereich für Behinderte wie auch dringend benötigte Sanierungen von Kantonsliegenschaften im Berufsbildungsbereich aus Kostengründen nach vielen Planjahren wiederum nach hinten geschoben wurden. Auch Betriebskosten z. B. im Naturama oder im Kindermuseum Baden etc. unterlagen dem Rotstift im Budgetprozess und wurden schmerzlich gekürzt. Ebenso ist es dem Mangel an Kantons-Finanzen zuzuordnen, dass das umfassende, wichtige und dringende Gesamt-Projekt zur Palliative-Care gestrichen wurde. Weiterbildungen für Fachpersonen und Freiwilligenhelfer werden nun dem Swisslos-Fonds für die Jahre 2016-18 mit  450’000.–/550’000.–/550’000.– Franken belastet. 14 Mio. Franken sind sehr viel Geld. Es ist anzunehmen, dass das Haus der Gegenwart hohe Betriebskosten auslösen wird, die dann wiederholt finanziert werden müssen und dies, nachdem schon bei bestehenden Institutionen kantonale Betriebszuschüsse unter dem Spardruck massiv gekürzt wurden.

Aus diesen aktuellen Umständen heraus bitte ich den Regierungsrat höflich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch ist aktuell der zu vergebende Geldsegen aus dem Swisslos-Fonds?
2. Welche Kriterien gelten bei der Vergabe von Beträgen aus dem Fonds an Projekte, Bauten etc.?
3. Ist der Regierungsrat einziges Entscheidungsgremium?
4. Welche einflussreichen Persönlichkeiten aus Politik, Bildung, Kultur und Wirtschaft begleiten im Patronatskomitee das vorgesehene Projekt „Haus zur Gegenwart“?

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