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Kostenverschiebungen im Gesundheitswesen und Rolle der Gemeinden in der Langzeitversorgung

18. September 2018

Interpellation Hans-Ruedi Hottiger, CVP, Zofingen (Sprecher), Edith Saner, CVP, Birmenstorf, vom 18. September 2018, betreffend Kostenverschiebungen im Gesundheitswesen und Rolle der Gemeinden in der Langzeitversorgung

Text und Begründung
Seit 2011 ist die Pflegefinanzierung, seit 2012 die Spitalfinanzierung neu geregelt. Der Kanton Aar-gau ist zuständig für die Spitalplanung und -finanzierung und die Gemeinden für die Planung und Finanzierung der stationären Langzeitpflege und der Pflege zu Hause. In der Langzeitpflege über-nehmen die Krankenversicherer den vom Bundesrat festgelegten Teil der stationären und ambulanten Pflegekosten (KLV 7a). Auf die Leistungsbezügerinnen und –bezüger darf zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt die sog. Patientenbeteiligung von höchstens 20% des vom Bundesrat festgelegten höchsten Pflegebeitrags überwälzt werden (aktuell max. Fr. 21.60 pro Pflegetag). Die Betreuungs- und Pensionskosten im Pflegeheim fallen vollständig bei den Leistungsbezügerinnen und –bezüger an. Die Kantone regeln die Restfinanzierung der ambulanten und stationären Pflegekosten.
Seit der Einführung der neuen Spital- und Pflegefinanzierung hat sich das Gesundheitswesen stark verändert und eine Beruhigung ist nicht in Sicht. Mit diesen Auswirkungen sind nicht nur die Spitäler gefordert, sondern auch die Pflegeinstitutionen und die ambulanten Versorger in der Langzeitpflege (Spitex etc.). Vieles, was sich in diesem Bereich verändert hat und weiter verändern wird, war bei der Regelung der neuen Spital- und Pflegefinanzierung nicht oder noch nicht bekannt wie z.B.

  • Ausbau der ambulanten Langzeitpflege bezüglich Menge oder Komplexität (z.B. Palliative Care, Pflege von Menschen mit dementiellen Erkrankungen) und Entwicklung intermediärer Angebote (Tages- oder Nachstrukturen, Betreutes Wohnen
  • Auswirkung und Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsentscheides bez. MiGel (Mittel und Gegenstände)
  • Immer mehr Menschen, die schwer pflegebedürftig sind – und damit resultierend stetig stark steigende Pflegerestkosten für die Gemeinden
  • Die Pflegenormkosten in den Pflegeheimen, die im Kanton Aargau nicht kostendeckend sind, im Vergleich zu anderen Kantonen tief angesetzt wurden und nun von Jahr zu Jahr geprüft und angehoben werden müssen
  • Rechtsetzungsprojekt finanzierbare Ergänzungsleistungen
  • Auswirkung und Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids bez. Übernahme der Pflegerestkosten durch die öffentliche Hand

Im Weiteren ist bekannt, dass auf Bundesebene diskutiert wird, die Spitex-Tarife der Versicherer zu senken. Dies führt zu einem weiteren Anstieg der finanziellen Belastung für die Gemeinden. Weitere Entwicklungen, wie z.B. die Anpassung der Pflegebeiträge der Krankenversicherer an die Kostenentwicklung sind noch unklar.

Bei all diesen bereits erfolgten Veränderungen und all dem, was ansteht, machen sich die Gemeinden, die Pflegeinstitutionen und die ambulanten Versorger der Langzeitpflege grosse Sorgen, wie und wer die Kosten tragen soll und was es an Vernetzung, Transparenz und Regelungen braucht, um überhaupt noch agieren und nicht mehr nur reagieren zu können. Für viele Gemeinden sind all diese Veränderungen zum Teil nur schwer nachvollziehbar und die resultierenden Kosten kaum tragbar. Gleichzeitig ist allen klar, dass für die künftigen Ausrichtungen in der Gesundheitsversorgung die Spitäler starke und leistungsfähige Nachversorger brauchen, damit sie die Vorlagen, die sie zu erfüllen haben, umsetzen können.

Bei all diesen Ausführungen bitten wir den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie haben sich die vom Kanton bzw. von den Gemeinden getragenen Kosten nach Leistungsbereichen (Akutversorgung: Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, Psychiatri-sche/Psychosomatische Kliniken / Langzeitversorgung: Pflegeinstitutionen, ambulante Leistungserbringer der Langzeitpflege (Spitex mit und ohne Leistungsvereinbarungen, freiberufliche Pflegefachpersonen, «Inhouse»-Spitex)) seit der neuen Spital- und Pflegefinanzierung (Zeitraum 2011-2017) entwickelt?
  2. Mit welchen zusätzlichen Kosten für die Gemeinden ist im Bereich der stationären und am-bulanten Langzeitpflege zu rechnen, insbesondere
    – infolge des Bundesverwaltungsgerichtsentscheides bez. MiGeL
    – infolge des Bundesgerichtsentscheids bez. Übernahme der Pflegerestkosten durch die öffentliche Hand
    – in Bezug auf das Rechtssetzungsprojekt finanzierbare Ergänzungsleistungen bzw. die
    Teilrevision des Pflegegesetzes?
  3. Wie werden die Gemeinden auf all die Veränderungen vorbereitet und informiert?
  4. Wann und wie werden die Gemeinden, die Regionalplanungsverbände, die Pflegeinstitutio-nen/die Spitex-Organisationen und deren Verbände in anstehende Projekte einbezogen (wie z.B. Teilrevision Pflegegesetz, Anpassung der strategischen Grundlagen Pflegeheimkonzeption und Spitex-Leitbild etc.)?
  5. Welche Rolle haben die Gemeinden zusammen mit den Regionalplanungsverbänden im ganzen Themenbereich der ambulanten Leistungsversorgung und der stationären Langzeitpflege?

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