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Kostenverschiebung von der IV-Versicherung in die Sozialhilfe der Gemeinden bei abschlägigen IV-Anträgen

20. September 2016

Interpellation Theres Lepori, CVP, Berikon, vom 20. September 2016 betreffend Kostenverschiebung von der IV-Versicherung in die Sozialhilfe der Gemeinden bei abschlägigen IV-Anträgen

Text und Begründung:
Es ist hinlänglich bekannt und der Jahresbericht der SVA weist es in Zahlen aus; von den insgesamt 5704 neuen Anmeldungen für eine IV-Rente wurden 4267 Renten abgelehnt. Die Renten-Ablehnungsquote liegt im Kanton Aargau bei 50 %. Beeindruckend auch, dass die erfolgsversprechende und von Politik und Gesellschaft geforderte Eingliederung im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 lediglich für 16 zusätzliche Betroffene erfolgreich war (2014 1848, 2015 1864) d. h. eine erhöhte Erfolgsquote gegenüber dem Jahr 2014 von lediglich plus 0.86 %. Auch die Gesamtkosten für IV-Leistungen sind im Kanton Aargau massiv gesunken. Es betrifft Ausgaben für Renten, Hilflosenentschädigungen, Taggelder, Abklärungsmassnahmen sowie individuelle Massnahmen pro versicherte Person, dies muss hinterfragt werden. Tatsache ist aber auch, dass IV-Anmeldungen abgestützt sind auf medizinische Diagnosen und umfassende Berichte seitens Hausärzten, Spezialärzten und Therapeuten, etc. Gerade psychische oder auch neurologische Ursachen haben es schwer, nach belastenden und langjährigem Hin und Her zufriedenstellende Unterstützung durch die IV zu erlangen. Lange Abklärungswege, teure Abklärungen einerseits bei nicht physisch ersichtlichen Gebrechen. Gesundheitliche Beschwerden und Unzulänglichkeiten lösen sich durch ein NEIN der IV nicht in Luft auf, die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt bleibt zunehmend unmöglich.
Für die IV-Versicherung gehen die Kosten gesamthaft tatsächlich zurück, nicht aber die reellen Kosten für die Betroffenen und deren Familien, welche zuvor ev. über Jahre hinweg IV-Beiträge einbezahlt haben. Von den 163 gemeldeten Verdachtsfällen zu einem Missbrauch (Scheininvalide) im Kanton Aargau haben sich 33 bewahrheitet, 19 wurden observiert und gegen 1 Person wurde Straf-anzeige eingereicht.

Aus diesen Tatsachen heraus bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Menschen von den 4267 abgelehnten IV-Neuanmeldungen, erscheinen in der Folge in den Gemeinden bei den Sozialämtern?
2. Wie verfolgt bzw. begleitet die IV-Versicherung diese Leute, ist es einfach ein Versicherungsentscheid ja oder nein oder geht die Verantwortung in Richtung Begleitung und Jobsuche bei einem Renten-Nein unter erschwerten gesundheitlichen Umständen durch die IV weiter? Ev. in Zusam-menarbeit mit den Betroffenen, dem RAV und den Gemeinden?
3. Wie hoch beziffern sich die Aufwendungen zur Abklärung der Verdachtsfälle? 163 Meldungen, 33 bestätigt, 1 Anzeige…
4. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Wiederholungsabklärungen via Leistungsvertrag an die SUVA oder andere Leistungserbringer? In welchen Abständen erfolgen diese?
5. Die Gesamtbevölkerung im Kanton Aargau nimmt zu, die Aufwendungen der IV ab. Wie sieht das Verhältnis unter diesem Aspekt aus? Es ist anzunehmen, dass der Gesundheitszustand der Bevölkerung kurzfristig keine Änderung erfahren hat.
6. In welcher Statistik werden künftig die traumatisierten und seelisch schwer verwundeten Asylsu-chenden und Flüchtlinge aufgeführt, sollte der Weg in einer IV-Rente enden?

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