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Kostenkontrolle bei der Sozialhilfe und den Unterstützungsleistungen im Asylwesen des Kantons Aargau

9. Mai 2017

Interpellation Marianne Binder-Keller, CVP, Baden, vom 9. Mai 2017 betreffend Kostenkontrolle bei der Sozialhilfe und den Unterstützungsleistungen im Asylwesen des Kantons Aargau

Text und Begründung:
Unterstützungsleistungen und Sozialhilfe im Asylwesen sind für Bund, Kantone und Gemeinden mit steigenden Kosten verbunden. Über die Aufnahme von Menschen, welche in der Schweiz um Asyl ersuchen, entscheidet der Bund, die Kontrolle über Unterstützung, welche ihnen zukommt, obliegt den Kantonen. Der Bereich Unterstützungsleistungen und Sozialhilfe im Asylwesen ist im Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) angesiedelt. Im Zusammenhang mit diesen Leistungen, den steigenden Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden und der Kontrolle darüber, stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen:

  1. Gibt es eine Übersicht darüber, welche Faktoren und Stellen bei den Unterstützungsleistungen im Asylwesen des Kantons Aargau Kosten generieren und welche diese senken? Respektive bestehen strategische Überlegungen, durch eine Verstärkung des Controllings (aufgrund der vorhandenen Gesetze), Kosten zu minimieren?
  2. Vergleicht man alte und neue Finanzbudgets, trifft man auf deutliche Abweichungen.
    • Wie ist die hohe Überschreitung der Kosten im Asylbereich zu begründen?
    • Wie stellt das DGS sicher, dass die Kosten im Asylwesen nicht exponentiell ansteigen?
  3. 2016 wurden im DGS trotz Personalstopp 20 neue Stellen für Sozialpädagogen bewilligt. Dies aufgrund der vom Bund prognostizierten hohen Zuweisungszahlen bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden.
    • Gemäss neusten Medienberichten (Schweiz aktuell, 7. April 2017) ist ein beträchtlicher Anteil der Minderjährigen in Pflegefamilien untergebracht. Welche Aufgaben verbleiben dann den Sozialpädagogen?
    • Sind die Zuweisungen des Bundes seit Bewilligung der Stellen gestiegen oder gesunken?
    • Rechtfertigen sich die 20 Stellen im Verhältnis zu den tatsächlich erfolgten Zuweisungen unbegleiteter Minderjähriger des Bundes?
    • Welche Verbesserungen (sachlich und finanziell) sind durch den Einsatz dieser Personen konkret feststellbar?
    • Die Kosten für die Platzierung eines unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) in einer Schweizer Familie belaufen sich für den Steuerzahler auf ca.155 Franken pro Tag, was einen Betrag von knapp zwei Millionen ausmacht. (Schweiz aktuell, April,17). Die neue Vorsteherin des DGS möchte UMAs aus Kostengründen nicht mehr in Schweizer Familien platzieren. Wenn das Ziel gemäss Gesetzgebung darin besteht, dass die Kinder idealerweise bald wieder zu ihren eigenen Familien ins Heimatland zurückkehren, stellt sich die Frage, weshalb UMAs nicht Familien zugeteilt werden, welche aus dem eigenen Kulturkreis und aus dem gleichen Land stammen und welche selber nur vorläufig hier sind? Die Kosten pro UMA bewegen sich mit dieser Lösung in
    einem Umfang, welcher im Gesetz vorgesehen ist. Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Möglichkeit?
    • Aus welchen Ländern kommen die UMAs und sind sie in ihrem angegebenen Alter tatsächlich Flüchtlinge im eigentlichen Sinn?
  4. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) richtet eine Pauschale für Personen im Asylverfahren aus. Fünf Jahre für Flüchtlinge, sieben Jahre für vorläufig Aufgenommene. Danach obliegen die Kosten den Kantonen, beziehungsweise den Gemeinden.
    • Wie steht der Aargauische Regierungsrat zum Vorschlag, dass der Bund diese Kosten zehn Jahre lang selbst übernimmt.
    • Weshalb kassieren gewisse Kantone (Schwyz und Graubünden) mehr Bundesgelder als sie für ihre Leistungen im Bereich des Asylwesens benötigen? Wäre das auch im Kanton Aargau möglich?
    • Hat der Kanton Aargau zu teure Unterkünfte? Wenn ja, was macht der Kanton um sich von zu teuren Unterkünften zu trennen?
    • Wie stellt der Kanton sicher, dass die Kosten für die Unterkunft die Globalpauschale aus Bundesbern nicht überschreiten?
    • Wie hoch sind die Betreuungs- und Beschäftigungsausgaben für externe Unternehmen wie z. B. ors servic ag etc. für den ganzen Kanton? Wie teilen sich diese zwischen Asylsuchenden (Status N) und vorläufig Aufgenommenen (Status F) auf?
  5. Die Sozialhilfeunterstützung ist in § 17e Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) gesetzlich geregelt.
    • Weshalb ist dann eine Überschreitung der Kosten möglich?
    • Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene erhalten Unterstützung nach § 17e SPV. Verpflegung und Taschengeld sind überschaubar, ist in diesem Bereich eine Reduktion möglich?
    • Kann für dieses Geld Freiwilligenarbeit geleistet werden?
    • Gibt es einen finanziellen Unterschied bei der Unterstützung der zwei verschiedenen Status F? Welches sind dadurch die Auswirkungen auf den Kanton und auf die Gemeinden?
  6. Die Krankenversicherung von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommene wird nach § 17f Abs. 1 SPV vom Kanton sichergesellt. Der Kanton gewährleistet zur Existenzsicherung medizinische Grundversorgung.
    • Heisst das, er bezahlt die Prämien, die Selbstbehalte und die Franchisen der Krankenkasse?
    • Ist die medizinische Grundversorgung gleichbedeutend mit allen Leistungen aus der Krankengrundversicherung? Wenn alle Leistungen aus der Grundversicherung übernommen werden, dann hat das finanzielle Auswirkungen. Der Kanton trägt dann auch die Kosten für medizinische Behandlungen oder für Eingriffe, die nicht „unbedingt notwendig“ sind. Damit gemeint sind u. a. Diätberatungen, Schuheinlagen, Physiotherapien, Akne-Behandlungen. Definiert der Kanton Grenzen für nicht „unbedingt notwendige“ Behandlungen im medizinischen Bereich? Schafft er genügend Handlungsgrundlagen für die Beamtinnen und Beamten. Ist die Kontrolle über diese Kosten genügend ressourciert?
    • Wie gross ist im Kanton Aargau der Anteil der Kosten für die medizinische Grundversorgung gemessen an den gesamten Kosten?
    • Gemäss einem Artikel in der Aargauer Zeitung vom 6. Mai 2017 verursacht die medizinische Pflege von Flüchtlingen (auch aufgrund seltener und ansteckender Krankheiten) Zusatzaufwendungen und Kosten, die den üblichen Rahmen sprengen und bei welchen unklar ist, wo und inwiefern sie Spitäler und die Ärzte verrechnen können. Ein Arzt liess sich so zitieren, dass es nicht sein könne, dass das Gesundheitswesen das Asylwesen quersubventioniere. Lässt sich im Kanton Aargau eine verbindliche Aussage darüber machen, inwiefern dem Gesundheitswesen Kosten entstehen, die nicht abgedeckt sind. Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag?
  7. Sind vorläufig Aufgenommene gegen Unfall versichert und können somit im Dienst der ihnen zugeteilten Gemeinde für die Allgemeinheit wirken?
  8. Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene können um Leistungen nach § 17f Abs. 3 SPV ersuchen.
    • Was ist mit diesen situationsbedingten Leistungen genau gemeint?
    • Gestützt auf welche Kriterien werden situationsbedingte Leistungen gesprochen?
    • Wer entscheidet über die eingegangenen Gesuche?
    • Wer kontrolliert diese Ausgaben?
  9. Immer wieder geraten Berichte an die Öffentlichkeit über exorbitant hohe Betreuungs- und Therapiekosten bei jugendlichen Straftätern. (Fall Carlos). Angesichts der Probleme mit renitenten Asylbewerbern und vorläufig Aufgenommenen im Kanton Aargau stellt sich die Frage, welche Kosten dem Kanton auch im Asylwesen in diesem Bereich entstehen?
    • Gibt es im Kanton Aargau vergleichbare Fälle im Asylwesen?
    • Sind die Kosten auch so hoch wie im Fall Carlos?
    • Welches sind die höchsten Kosten, welche dem Kanton Aargau in Einzelfällen entstehen?
    • Wer ist im Kanton Aargau für die Regelung dieser Fälle verantwortlich?
    • Was geschieht mit „schwierigen“ oder renitenten Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen?
    • Wie werden die Gemeinden mit renitenten vorläufigen Aufgenommenen unterstützt?
    • Welche Schritte kann der Kanton einleiten, damit Personen mit Aufenthaltsberechtigung, welche sich nicht integrieren wollen, ausreisen müssen?

Die anhaltende Migration ist schwer steuerbar. Sie verursacht steigende Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden im Asylwesen. Durch eine griffige Gesetzgebung und den politischen Willen, diese Gesetze auch einzuhalten, sind diese Kostenblöcke jedoch beinflussbar. Voraussetzung dazu bilden genügend Ressourcen. Auf Bundesebene u. a. zwecks speditiver Abwicklung der Verfahren, auf Kantonsebene durch eine möglichst lückenlose Kontrolle über die Unterstützungsleistungen, welche den ihnen zugewiesenen Menschen in Asylverfahren zukommen. Die humanitäre Tradition und die hohe Integrationsfähigkeit sind Erfolgsfaktoren der Schweiz. Doch sind gerade angesichts immer knapper werdenden Finanzen Sorgen über den steigenden Kostenblock im Asylwesen nicht wegzudiskutieren, ebenso ein Missbehagen darüber, ob missbräuchliche und nicht nachvollziehbare Zuwendungen auch genügend kontrolliert und vermieden werden. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen von den Behörden erwarten, ihre Strategien und Vorgaben auf einen umsichtigen Umgang mit den öffentlichen Geldern auszurichten mit klaren Handlungsanweisungen innerhalb der Verwaltung, was den Beamtinnen und Beamten auch genügend Rechtssicherheit gibt in ihren nicht einfachen Entscheidungen, wenn es um die Bedürfnisse von Menschen im Asylbereich geht.
In seinem Jahresbericht 2016 spricht der Regierungsrat von einer „dramatischen“ Finanzlage, in welcher sich der Kanton Aargau befindet. Wir haben zu wenig Einnahmen und zu viele Ausgaben. Wir müssen eine Finanzierungslücke decken in der Grössenordnung bis zu 220 Millionen Franken. Die zentrale Herausforderung für den Kanton Aargau besteht in der langfristigen und nachhaltigen Sanierung des Kantonshaushaltes. Eine Gesamtstrategie ist unumgänglich. Dazu gehört unter anderem eine systematische Überprüfung der Gesetzeswerke auf ihre Kosten und ihren Nutzen und eine Entschlackung des Verwaltungsaufwandes mittels einer Regulierungs- und Bürokratiebremse, wie von der CVP bereits vorgeschlagen. Dazu gehört eine systematische Überprüfung der Verwaltung auf diejenigen Faktoren und Stellen, welche Kosten treiben und auf diejenigen, welche sie senken. Strategie, über welche in den letzten Wochen ja eingehend diskutiert wird, geht einher mit Controlling. In dieser Interpellation geht es um die Kontrolle in einem der Aufgabenbereiche, welcher speziell hohe Kosten verursacht: Unterstützungsleistungen und Sozialhilfe im Asylwesen.

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