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Koordiniertes Vorgehen beim Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes und gemeinsame Nutzung von Fernmeldeanlagen

7. Mai 2019

Motion der CVP-Fraktion (Sprecher Harry Lütolf, Wohlen) vom 7. Mai 2019 betreffend koordi-niertes Vorgehen beim Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes und gemeinsame Nutzung von Fernmeldeanlagen

Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, umgehend alle notwendigen Massnahmen in die Wege zu leiten, um im Kanton Aargau die für den Einsatz der Mobilfunktechnologie 5G konzessionierten Anbieterinnen von Fernmeldediensten zu einem koordinierten Aufbau und einer möglichst gemeinsamen Nutzung von Fernmeldeanlagen zu verpflichten.

Begründung:
I. Ausgangslage
Mit einer Auktion hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die Vergabe von neuen Mobilfunkfrequenzen (700 MHz, 1400 MHz und 3500 MHz) am 7. Februar 2019 erfolgreich abgeschlossen. Diese zusätzlichen Frequenzen sind die Voraussetzung für die Entwicklung der schnellen Mobilfunktechnologie 5G. Alle drei bisherigen Mobilfunkbetreiberinnen (Salt, Sunrise und Swisscom) haben in unterschiedlichem Ausmass das Recht auf die Verwendung der besagten Frequenzen erworben. Die drei Mobilfunkbetreiberinnen haben jedoch nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, diese Frequenzen für den Betrieb ihrer Netze tatsächlich einzusetzen (Art. 14 ff. Fernmeldegesetz, FMG).

Il. Koordiniertes Vorgehen beim Aufbau des 5G-Netzes / gemeinsame Nutzung von Anlagen
Mit grossem Eifer machen sich die drei Mobilfunkbetreiberinnen nun daran, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. Sunrise hat bis Ende April des laufenden Jahres 152 Standorte mit 5G aufgerüstet. Bei Swisscom sind es 102 Standorte und bis Ende Jahr möchte diese Betreiberin über 90 Prozent der Schweiz mit der neuen Mobilfunkgeneration abdecken. Auch Salt will 5G dieses Jahr einführen. Hierbei wird es nicht reichen, die bestehenden Standorte aufzurüsten. Der Telekomverband „Asut“ spricht von mindestens 15’000 neuen Antennen.
Demnach sehen sich die Kantone und Gemeinden mit einer Flut von Baugesuchen der Mobilfunkbetreiberinnen konfrontiert. Grundsätzlich sind die Eigentümer von Boden im Gemeingebrauch verpflichtet, Konzessionären von Fernmeldediensten die Benutzung dieses Bodens zu bewilligen; die Bewilligung ist in einem einfachen und raschen Verfahren zu erteilen (Art. 35 FMG). Zudem kann für die Erstellung einer Fernmeldeanlage das Enteignungsrecht gewährt werden (Art. 36 Abs. 1 FMG). Immerhin kann das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) seit ein paar Jahren die Anbieterinnen von Fernmeldediensten verpflichten, Dritten die Mitbenutzung ihrer Fernmeldeanlagen zu gestatten; auch kann das BAKOM Anbieterinnen von Fernmeldediensten verpflichten, Fernmeldeanlagen gemeinsam zu installieren und zu nutzen (Art. 36 Abs. 2 und 3 FMG).

Es würde nun an den zuständigen Behörden liegen, gegen einen unkoordinierten Aufbau der Mobilfunktechnologie 5G vorzugehen, damit das Land nicht unnötig mit Antennenwäldern überwuchert und die Bevölkerung so wenig wie möglich der zusätzlichen Strahlung ausgesetzt wird. Wie ausgeführt, hätten die Behörden die rechtliche Handhabe dazu. Effizienter, effektiver, kostengünstiger und gesundheitlich weniger belastend wäre es natürlich, für die neue Technologie 5G generell nur ein einziges Mobilfunknetz aufzubauen, das von allen Konzessionären gemeinsam genutzt bzw. betrieben wird.

Der Regierungsrat wird mit der vorliegenden Motion angehalten, in dieser Hinsicht sofort aktiv zu werden.

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