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Kompetenzen der Rektorinnen und Rektoren an kantonalen Schulen

20. Juni 2017

Interpellation Theres Lepori, CVP, Berikon (Sprecherin), Edith Saner, CVP, Birmenstorf, René Huber, CVP, Leuggern, Sabina Freiermuth, FDP, Zofingen, Martin Lerch, EDU, Zofingen, Dr. Jürg Knuchel, SP, Aarau, Maya Bally Frehner, BDP, Hendschiken, Tanja Primault-Suter, SVP, Gipf-Oberfrick, vom 20. Juni 2017 betreffend Kompetenzen der Rektorinnen und Rektoren an kantonalen Schulen

Text und Begründung:
Ein Beispiel: Die Berufsfachschule Brugg Gesundheit und Soziales (BFGS), eine kantonale Schule mit den Berufsfeldern Fachfrau/-mann Gesundheit (FaGe) wie auch Fachfrau/-mann Betreuung (FaBe) wechselt das Lehrmittel. Stossend an der Situation ist die Tatsache, dass neu ein deutsches „Lehrbuch“ eingekauft wird für 2017/18 – für 19 Klassenzüge – obwohl Deutschland die Ausbildung zur FaGe und FaBe nicht kennt und die deutsche Berufsbildung anders aufgebaut ist. Ebenso zu erwähnen ist, dass beinahe die ganze übrige Schweiz inklusive Tessin und Westschweiz das auf die Schweiz zugeschnittene Lehrmittel von einem Zürcher Verlag berücksichtigt und weiterhin berück-sichtigen wird („Lehrbuch“ ist nicht gleich Lehrmittel). Der Kanton Aargau schlägt fast im Alleingang einen separaten Weg ein. Mehr als 40 % der ausgebildeten FAGE studieren über zwei weitere Jahre weiter bis zum HF-Diplom, dies kantonsübergreifend. Es ist erkannt, der Föderalismus hat seine Grenzen, daher gehen die Bestrebungen in allen Bildungsfragen andere Wege, nämlich gemeinsame Wege. So bildet man den Bildungsraum Nordwestschweiz auf Fachhochschulebene und führt den Lehrplan 21 ein auf der Volksschulebene etc. zur Vereinheitlichung und somit Stärkung aller und Optimierung von Synergien. Grosse Vorbehalte zu diesem Wechsel haben viele der betroffenen Betriebe in der Akut- wie auch der Langzeitpflege, welche diesen Entscheid als Tatsache hinnehmen müssen. Es trifft in diesem Falle ganz besonders die Praxis-Betriebe, welche einen grossen Part der Ausbildung täglich mittragen, -verantworten und mitfinanzieren und nun die Konsequenzen zu tragen haben. Die Branche ist irritiert.
Gerne laden wir daher den Regierungsrat zur Beantwortung der folgenden Fragen ein:

  1. Welche Kompetenzen hat eine Rektorin/Rektor einer kantonalen Bildungsinstitution und wo sind sie geregelt?
  2. Wer kontrolliert die Rektorate in ihrem Wirken bzw. wem sind sie unterstellt und wie gestaltet sich die Qualifikation?
  3. Welche Rolle kommt dabei dem Regierungsrat zu?
  4. Wer ist zuständig für die Auswahl der Lehrmittel an welchen kantonalen Schulen und auf welcher Stufe? (Sek-II, HF-, Fach-Mittelschulen, Maturitätsschulen)
  5. Wer vergibt die Aufträge?
  6. Gibt es eine übergeordnete Strategie, welche den Rahmen steckt betreffend Einkauf / Auftragsvergabe etc. im Bildungsdepartement oder über alle Departemente hinweg? Wann kommt das Submissionsdekret zur Anwendung?
  7. Existiert eine übergeordnete professionelle Informationsstrategie, welche bei solch einschneidenden Veränderungen zum Tragen kommen müsste?
  8. Wer trägt die finanziellen Zusatzaufwendungen in den Betrieben?
  9. Was hält der Regierungsrat vom Entscheid der BFGS, zu einem deutschen Lehrbuch zu wechseln?

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