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Kompensation für natürliche Steuerpflichtige durch Mehreinnahmen Eigenmietwert-besteuerung/Schätzungswesen

14. Juni 2022

Postulat der Fraktion Die Mitte (Sprecherin Maya Bally, Hendschiken) vom 14. Juni 2022 betreffend Kompensation für natürliche Steuerpflichtige durch Mehreinnahmen Eigenmietwertbesteuerung/Schätzungswesen

Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, anlässlich der Erarbeitung der Steuerstrategie zu prüfen, wie die Mehreinnahmen aufgrund der Anpassung der Eigenmietwertbesteuerung und des Schätzungswesens von rund 60 Millionen Franken für die Steuerpflichtigen in geeigneter Form wieder ausgeglichen werden können.

Begründung:
Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteil muss der Kanton Aargau die Eigenmietwertbesteuerung und das Schätzungswesen anpassen. Diese Anpassung bringen dem Kanton Aargau und den Gemeinden rund je 60 Millionen Franken Mehreinnahmen. Die erwähnten Anpassungen erfolgen, weil der Kanton Aargau aktuell bezüglich Eigenmietwertbesteuerung und Schätzungswesen im Widerspruch zum Steuerharmonisierungsgesetz und somit zum Bundesrecht steht. Dennoch ist für die Postulantinnen klar, dass die Mehreinnahmen innerhalb des Steuerwesens kompensiert werden müssen.

Es wird vom Regierungsrat erwartet, dass die Mehreinnahmen auf Kantonsebene in geeigneter Form zur Attraktivitätssteigerung im Steuerwesen eingesetzt werden. Sie sollen durch entsprechende Anpassungen den Steuerpflichtigen wieder ausgeglichen werden. Bei diesem Ausgleich soll auch die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich mit den anderen Kantonen, vorab unseren Nachbarkantonen, berücksichtigt werden.

Die zu erwartende Steuerstrategie des Regierungsrats ist eine geeignete Gelegenheit um aufzuzeigen, welche Möglichkeiten vorhanden sind, um die Mehreinnahmen von 60 Millionen Franken zugunsten der natürlichen Steuerpflichtigen zu kompensieren. Es wird erwartet, dass verschiedene Lösungsvarianten zur Beratung unterbreitet werden.

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