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Kommunikation zwischen Regierungsrat und Asylorganisationen

30. November 2021

Interpellation Rita Brem-lngold, Mitte, Oberwil-Lieli (Sprecherin), und Andre Rotzetter, Mitte, Buchs, vom 30. November 2021 betreffend Kommunikation zwischen Regierungsrat und Asylorganisationen

Text und Begründung:
Jahrelang hat der Kanton Aargau anerkannten oder vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen in Asylunterkünften zu wenig Sozialhilfe bezahlt. Inzwischen hat der Regierungsrat die widerrechtliche Praxis korrigiert. Gesamthaft geht es um 1,3 Millionen Franken. Betroffene, die in dieser Zeit zwischen dem 1. Oktober 2015 und September 2020 in einer Asylunterkunft gelebt haben, könnten eine Nachzahlung der ihnen zustehenden Sozialhilfegelder beantragen. Dies wurde in der Aargauer Zeitung am 3. November 2021 publiziert.

Der Leiter des Kantonalen Sozialdienstes ging davon aus, dass über Medien, NGO (Non Governmental Organization) beziehungsweise Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Mundpropaganda die 1’800 Asylsuchenden erreicht werden und diese sich getrauen würden, einen Antrag zu stellen. Die Interpellanten bezweifeln, dass die Kommunikation zu den betroffenen Asylbewerbern so sichergestellt war. Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie viele Gesuche um Nachzahlung der Sozialhilfe sind eingereicht worden?
  • Wie arbeitet der Regierungsrat generell mit den NGO im Asylbereich zusammen?
  • Wurden die Beratungsorganisationen im Asylwesen aktiv auf die Möglichkeit informiert?
  • Hat der Kanton Aargau die Adressen der betroffenen Asylbewerber?
  • Wenn ja, wieso wurde nicht ein ähnliches Verfahren wie bei der Prämienverbilligung der Kranken-kassen mit einem Infoschreiben und der Möglichkeit eines Antrags umgesetzt?
  • Denkt der Regierungsrat hier noch einen weiteren Schritt zur Information der Betroffenen einzuleiten?

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