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Kantonale Liste von bewilligungspflichtigen Hunden

10. Mai 2016

Interpellation Edith Saner, CVP, Birmenstorf, betreffend Kantonaler Liste von bewilligungspflichtigen Hunden vom 10. Mai 2016

Text und Begründung:
Im März 2016 wurden auf einem Schulhausplatz in Unterentfelden mehrere Kinder und Erwachsene von einem Bullmastiv angegriffen und zum Teil erheblich verletzt. Der Bullmastiv gehört in anderen Kantonen zu den sogenannten Listenhunden. Listenhunde (Volkssprache Kampfhunde) sind Hunde, denen ein übermässiges Aggressionsverhalten bzw. ein erhöhtes Gefahrpotenzial zugeschrieben wird. Seit diversen unschönen Vorfällen zwischen solchen Hunden und Menschen sind gewisse Arten als besonders gefährlich aufgelistet und ihre Haltung bewilligungspflichtig oder sogar verboten. Der Kanton Aargau hat im Vergleich zu anderen Kantonen eine grosszügigere Praxis der zu bewilligenden Hunderassen. Und im Vergleich zu anderen Kantonen gibt es keine Rassen, deren Haltung verboten ist.
Aufgrund des neusten Vorfalls in Unterentfelden ist der Regierungsrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Am 1. Mai 2012 ist das neue Hundegesetz im Kanton Aargau in Kraft getreten. Wieviele Vorfälle mit bewilligungspflichtigen Hunden sind dem Veterinäramt seither gemeldet worden?
2. Wieviele Vorfälle wurden gemeldet, bei denen Hunderassen vorkommen, die in anderen Kantonen bewilligungspflichtig oder sogar verboten sind?
3. Gibt es einen statistischen Wert oder einen Schweregrad von Ereignissen, dass die Liste der bewilligungspflichtigen Hunde geprüft und ev. angepasst wird? Könnte sich der Regierungsrat vorstellen, die Liste der bewilligungspflichtigen Hunde aufgrund von Vorfällen zu verschärfen?
4. Welche Kosten entstehen dem Kanton, wenn ein Hund nach einem meldepflichtigen Vorfall verwahrt und der Wesensprüfung unterzogen werden muss (wer trägt die Kosten des Tierheims, die Personalkosten des Veterinäramtes und die Kosten der Wesensprüfung)?

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