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Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Erhebung einer kantonalen Gasttaxe, von kommunalen Kurtaxen sowie einer lokalen Tourismusförderungsabgabe

26. März 2024

Motion der Fraktionen Die Mitte und SP (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Wallbach) vom 26. März 2024 betreffend Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Erhebung einer kantonalen Gasttaxe, von kommunalen Kurtaxen sowie einer lokalen Tourismusförderungsabgabe

Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit auf kantonaler Ebene eine Gasttaxe mit definiertem Verwendungszweck erhoben werden kann. Zudem sollen die Gemeinden ermächtigt werden, eine lokale Kurtaxe und / oder eine lokale Tourismusförderungsabgabe erheben zu können.

Begründung:
Der Kanton Aargau kann mit einer Vielzahl von touristisch relevanten Erlebniswelten aufwarten, deren Potenzial in den letzten Jahren kontinuierlich aufgezeigt werden konnte. Touristinnen und Touristen besuchen zunehmend den ländlichen und urbaneren Raum, abseits der bekannten Hotspots und Routen, der eine Vielzahl von unterschiedlichen Angeboten bereithält. So sind Kurzaufenthalte für die Nutzung von unterschiedlichen Angeboten in vielfältigen Bereichen wichtiger geworden.

Zwischen den Metropolen Basel und Zürich hat sich der Kanton Aargau zunehmend als Kultur-, Freizeit- und Genusskanton mit hoher Authentizität entwickeln können. Die Tourismusförderung ist eine branchenübergreifende Wirtschaftsförderung, da der Tourismus eine Querschnittsbranche ist. Somit kann mit der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus die Wertschöpfung im ganzen Kanton sowie die Reputation und Standortattraktivität gesteigert werden.

Etliche Kantone, die nicht zu den typischen Tourismusregionen gehören, haben in den letzten Jahren dank der Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für eine Gasttaxe die Attraktivität als Reiseziel erhöhen können. Zudem lösen bei einem besseren Angebot die eingesetzten Marketingmittel (darunter auch Kantonsgelder) eine grössere Wirkung aus.

Die Ermächtigung zur Einführung von kantonalen Gast- und lokalen Kurtaxen sowie Tourismusförderungsabgaben ermöglicht eine Gleichbehandlung aller Gäste und Gemeinden innerhalb des Kantons sowie gegenüber anderen Kantonen.

Die Erhebung einer Gasttaxe ist breit anerkannt und löst keine negativen Haltungen aus. Es ist daher mit einer guten Akzeptanz dieser Massnahme zu rechnen, insbesondere auch weil die Mittel gemäss Bundesgerichtsentscheid Nutzen stiftend und zweckgebunden für den Gast eingesetzt werden müs-sen.

Zudem gilt es zu beachten, dass dank Investitionen in die touristische Angebotsgestaltung zusätzliche Mittel in die Regionen fliessen. Davon profitiert auch die ortsansässige Bevölkerung für ihre Freizeitgestaltung.

Bereits heute werden im Kanton Aargau wenige kommunale Kurtaxen erhoben (Rheinfelden, Bad Zurzach, Baden). Dies soll nun allen Gemeinden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ermöglicht werden. Ebenso sollen diese die Möglichkeit haben, mittels einer Tourismusförderungsabgabe den lokalen Tourismus zu stärken.

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