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Ja zur Paar-Besteuerung mit Vollsplitting

8. November 2021

Das schweizerische Einkommens- und Vermögenssteuerrecht baut auf dem Grundsatz der Familienbesteuerung auf. Einkommen und Vermögen der Ehegatten und ihrer minderjährigen Kinder wie auch der eingetragenen Partnerschaften werden zusammengerechnet und die Steuer auf dem Gesamteinkommen berechnet. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 1984 darf die Steuerbelastung der Ehepaare maximal 10 % höher sein als diejenige von zwei Einzelpersonen in gleichen finanziellen Verhältnissen. Auf dieses Urteil hin haben die Kantone die kantonalen Steuergesetze angepasst, die meisten mit einem Splitting des Tarifs. Im Kanton Aargau wird ein Vollsplitting angewandt, das Gesamteinkommen von Paaren wird zum Steuersatz des halben Gesamteinkommens besteuert. Es gibt im Kanton Aargau somit keine Heiratsstrafe. Einzig das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist bis heute nicht angepasst worden und ergibt folglich eine Ungleichbehandlung.

Das heutige System mit der Paarbesteuerung mit Vollsplitting funktioniert im Kanton Aargau sehr gut. Der Regierungsrat des Kantons Aargau sieht keinen Bedarf für einen generellen Systemwechsel zur Individualbesteuerung. Einerseits brächte der Systemwechsel eine weitere Verkomplizierung des Steuerrechts. Andererseits birgt die Individualbesteuerung die Schwierigkeit, den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzuhalten. Ein Systemwechsel wäre also mit Rechtsunsicherheiten und einem sehr grossen Aufwand verbunden, da sich unzählige neue Anfechtungstatbestände ergäben. Für die Kantone wäre mit einem Mehraufwand von mindestens 30 % für die Steuerbehörden zu rechnen. Dieser Mehraufwand entstünde daraus, dass die gemeinsamen Faktoren wie beispielsweise der Kinderabzug, die Drittbetreuungskosten, gemeinsames Wohneigentum, der Abzug der Hypothekarzinsen, Pensionskasseneinzahlungen und weiteres aufeinander abgestimmt werden müssten. Auch für die Steuerpflichtigen brächte ein Systemwechsel einen Mehraufwand.

In der wichtigen Frage betreffend Erwerbsanreiz der Individualbesteuerung für die Zweitverdienenden erachtet der Regierungsrat die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung als ausschlaggebender. Auch schlägt die Bundessteuer für Familien in bescheideneren wirtschaftlichen Verhältnissen weniger zu Buche, da 23 % aller Einwohner keine Bundessteuern zahlen.

Bei einer kostenneutralen Umsetzung würden vor allem Einverdiener-Ehepaare sowie Alleinerziehende mehr Steuern bezahlen, da beispielsweise der Ehepaarabzug wegfällt. Der Regierungsrat des Kantons Aargau setzt sich daher für das Prinzip der Einfachheit ein, anstatt für einen erzwungenen Systemwechsel und spricht sich für einen Verbleib bei der Paarbesteuerung mit Vollsplitting aus.

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