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Informationspolitik des RR und des DGS gegenüber den Aargauer Gemeinden im Zusammenhang mit einer kantonalen Grossunterkunft für Asylsuchende

20. November 2018

Interpellation Marianne Binder-Keller, CVP. Baden vom 20. November 18 bezüglich der Informationspolitik des RR und des DGS gegenüber den Aargauer Gemeinden im Zusammenhang mit einer kantonalen Grossunterkunft für Asylsuchende

Text und Begründung
In Ergänzung zu einer Interpellation, welche sich mit der Informationsstrategie und dem Vorgehen des Regierungsrates im Zusammenhang mit einem Bundeszentrum (Ausreise-, resp. Wartezentrums für Asylsuchende im Kanton Aargau) befasst, stellen sich auch Fragen bei der Evaluation von Standorten für eine kantonale Grossunterkunft. Vorgehen und Kommunikation hatten zu Irritationen geführt. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen

  1. Im Bewusstsein, dass solche Verhandlungen mit den Gemeinden eine grosse Herausforderung darstellen und keine einfach lösbare Aufgabe, stellt sich nach der irritierten Reaktion der meisten ausgewählten Standortgemeinden von Grossunterkünften, doch die Frage, ob eine bessere Zusammenarbeit und Kommunikationspolitik mit den Gemeinden nicht von Nöten gewesen wäre. Die Gemeinden haben eine bessere Übersicht über potentielle Grundstücke. Wenn dann das Hauptargument der Gemeinden nach der Ankündigung des Regierungsrates dahingehend ist, dass die vom Kanton vorgegeben Kriterien bei der Auswahl der meisten Grundstücke nicht standhalten, muss wohl eine nachhaltigere Strategie der Zusammenarbeit gewählt werden. Es würde auch mehr Vertrauen schaffen. Sieht der Regierungsrat Verbesserungen bezüglich der Kommunikation und der Zusammenarbeit mit den Gemeinden.
  2. Die Vorsteherin des DVI hat öffentlich kommuniziert, dass alle evaluierten Gemeinden gleichzeitig informiert worden seien. Der Stadtrat von Baden wurde jedoch bereits vor einem halben Jahr in Kenntnis gesetzt. Das ist ein Widerspruch. Welches sind die Gründe für diese Ausnahme?
  3. Die Regionalplanungsgruppen haben den Wunsch geäussert, auch kantoneigenes Land für eine Grossunterkunft in Betracht zu ziehen. Wurde dieses ausreichenden geprüft? Kann der Kanton eine Auflistung derjenigen Immobilien und Grundstücke angeben, welche geprüft wurden und die Gründe aufzeigen, weshalb sie nicht in Betracht kommen?

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