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Historisch. CVP erwirkt vor Bundesgericht erstmals die Wiederholung einer nationalen Volksabstimmung

10. April 2019

Was für ein Tag! Die CVP hat heute am Bundesgericht Geschichte geschrieben. Erstmals wird eine nationale Volksabstimmung wiederholt. Das Bundesgericht hat die Abstimmungsbeschwerde zu ihrer Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» gut geheissen. Wir erinnern uns: während eine überwältigende Mehrheit der Stände die Initiative gut hiess, wurde sie vom Volk mit einer äusserst knappen Mehrheit abgelehnt. Ein gewichtiger Grund: Die Eidgenössische Steuerverwaltung hatte mit nachweislich falschen Zahlen operiert. Im Vorfeld des Abstimmungskampfes, aber auch im Abstimmungsbüchlein. Statt nur 80’000 Ehepaare sind tatsächlich mehr als fünf Mal so viele Paare, sprich 454’000 von einer steuerlichen Diskriminierung betroffen, also über 900’000 Menschen. Dazu kommen 400’000 Pensionierte, welche bei Annahme der Initiative auch profitiert hätten im Bereich der Sozialversicherungen.

Marianne Binder-Keller, welche zusammen mit Beschwerdeführenden aus verschiedenen Kantonen ihre Beschwerde aus dem Kanton Aargau einreichte, erachtet das Vertrauen in die Regierung und in die Verwaltung als zentral in einer Demokratie. „Dieses Vertrauen ist in der Schweiz sehr hoch. So wurden denn die Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung auch nicht in Frage gestellt, weder von den Medien noch von der Stimmbürgerschaft, was sich fatal auf das Abstimmungsergebnis auswirkte. Mit wissentlichen Fehlinformationen hat der Bundesrat die Initiative bekämpft. Meines Erachtens hat das Bundesgericht genau dieser Vertrauensfrage ein grosses Gewicht beigemessen, als es seinen heutigen historischen Entscheid fällte,“ sagt sie.

Die CVP Schweiz schreibt dazu: „Es ist die zentrale Verantwortung und Pflicht des Bundesrats die Schweizerinnen und Schweizer jederzeit korrekt zu informieren. Dies war bei der Abstimmung 2016 nicht der Fall. Ein solch schwerwiegender Fehler gefährdet aus Sicht der CVP unsere direkte Demokratie. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Bundesrat wird damit leichtsinnig auf Spiel gesetzt. Dies ist aus staatspolitischer Sicht sehr bedenklich. Wie der heutige Entscheid zeigt, teilt das Bundesgericht diese Einschätzung. Die CVP fordert, dass die Abläufe und Prozesse in der Bundesverwaltung und seitens Bundesrat verbessert werden, so dass in Zukunft im Vorfeld von Volksabstimmung keine Fehlinformationen in diesem Ausmass verbreitet werden. Es ist für unsere direkte Demokratie von grösster Bedeutung, dass das Vertrauen des Schweizer Stimmvolks in die jederzeit korrekten Informationen des Bundesrates nicht unnötig gefährdet wird. Der heutige Entscheid des Bundesgerichts ist ein Entscheid zugunsten der politischen Rechte des Schweizer Stimmvolks.

Neuland für Bundesrat und Parlament
Die Annullierung einer eidgenössischen Volksabstimmung stellt unsere direkte Demokratie und ihre Institutionen vor eine völlig neue Situation. Deshalb sollen Bundesrat und Parlament ihrer grossen Verantwortung gegenüber den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nachkommen. Das Urteil des Bundesgerichts zeigt augenscheinlich auf, dass nicht nur das Stimmvolk auf Basis von falschen, offiziellen Zahlen abgestimmt hat, sondern dass das Schweizer Parlament im selben Ausmass davon betroffen war. Aus diesem Grund ist es konsequent, dem Parlament dieselbe Möglichkeit zu bieten wie dem Stimmvolk – nämlich eine neue Beurteilung der Initiative. Nur so kann garantiert werden, dass auch National- und Ständerat ihren Entscheid zur Initiative auf Basis korrekter Zahlen fällen können. Die CVP erwartet vom Bundesrat, dass er das Gespräch mit dem Initiativkomitee und der CVP sucht, bevor er über sein weiteres Vorgehen entscheidet. Die CVP wartet nun die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichtes ab, um eine sachliche Analyse vorzunehmen und über das weitere Vorgehen im Detail zu entscheiden.

Einsatz für die Abschaffung der Heiratsstrafe geht weiter
„Wer die leidige Geschichte der Abschaffung der Heiratsstrafe kennt, weiss, der Kampf geht weiter. Obwohl das Bundesgericht diese Diskriminierung bereits 1984 beanstandete, hat sich bis zum heutigen Tage daran nichts geändert. Die CVP wird sich daher weiterhin vehement gegen diese Diskriminierung einsetzen von verheirateten und eingetragenen Paaren. In den Räten ist übrigens immer noch die Aargauer Standesinitiative hängig, welche ebenfalls die CVP initiiert hat. Wir machen die Hausaufgaben,“ sagt Marianne Binder.

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