Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Heiratsstrafe: CVP reicht im Kanton Aargau Abstimmungsbeschwerde ein

18. Juni 2018

Der Bundesrat hat sich im Abstimmungskampf zur CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe um mehr als das Fünffache verrechnet! Nicht 80’000 Paare sind von der Heiratsstrafe betroffen, sondern 454’000. Ohne diese skandalöse Fehlinformation wäre die Initiative, die äusserst knapp am Volksmehr scheiterte, wohl angenommen worden. CVP-Präsidentin Marianne Binder-Keller und Mitglied des nationalen Komitees zur Abschaffung der Heiratsstrafe reichte deshalb heute im Kanton Aargau eine Abstimmungsbeschwerde ein.

Steuerliche Heiratsstrafe: Fünfmal mehr Doppelverdienerpaare sind betroffen. Foto: Paulina Westerlind (Plainpicture)

Die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ kam am 28. Februar 2016 zur Abstimmung und wurde im Kanton Aargau klar angenommen. Gesamtschweizerisch hat eine grosse Mehrheit der Stände dafür gestimmt. Gescheitert ist die Initiative äusserst knapp am Volksmehr. Während dem Abstimmungskampf wurde mit krass falschen Zahlen operiert, argumentiert und in die gegnerische Kampagne mit einbezogen. Der Bundesrat sprach von 80’000 Paaren, welche betroffen seien. In Tat und Wahrheit sind es 454’000. Wie es diese Zahl ins Abstimmungsbüchlein schaffte, bleibt schleierhaft. Zumal der Bundesrat nach wie vor zu seiner Schätzung für die Belastung des Fiskus bei Annahme der Volksinitiative steht. Nämlich etwas mehr als eine Milliarde. „Ich habe mich immer gewundert, wie es möglich ist, dass 80’000 Ehepaare eine Milliarde weniger Steuern verursachen sollten. Jetzt weiss man es. Der Bundesrat hat den Steuerausfall von 454’000 betroffenen Paaren hochgerechnet, aber dann nur 80’000 Paare ausgewiesen. Eine solche gravierende Fehlinformation ist wirklich nicht zu fassen. Diese Abstimmung hätten wir gewonnen,“ sagt Parteipräsidentin Marianne Binder-Keller. „Wir reichen in mehreren Kantonen eine Beschwerde ein, auch im Kanton Aargau. Das Volk würde bei korrekter Faktenlage anders entscheiden.“

Die Volksinitiative für Ehe und Familie hatte zum Ziel, die verfassungswidrige finanzielle Benachteiligung für verheiratete und eingetragene Paare zu beseitigen. Bei den Steuern und bei den Sozialversicherungen. Die Heiratsstrafe lässt sich weder ökonomisch noch familienpolitisch rechtfertigen. Durch die falschen Zahlen können also 1,4 Millionen Betroffene weiter auf Gerechtigkeit warten. Nota bene: auch die Rentnerpaare. „Noch in den Räten ist die Standesinitiative aus dem Kanton Aargau, welche von der CVP im Aargau initiiert wurde. Nachdem die Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe im Aargau gut geheissen wurde, überwies der Grosse Rat eine Standesinitiative nach Bern mit identischem Wortlaut und Forderung ohne die Umschreibung der Ehe. Aufgrund der neuen Erkenntnisse müsste diese Standesinitiative im Parlament eine Mehrheit finden. So kämen schnell alle zu ihrem Recht. Davon bin ich überzeugt,“ so Marianne Binder-Keller.

Kontakt

Engagiere dich