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Heiratsstrafe beseitigen, auch bei Rentnerpaaren

22. November 2016

Heute hat der Grosse Rat eine Standesinitiative der CVP-Fraktion zur Abschaffung der Heiratsstrafe gut geheissen. Das ist ein Erfolg für die CVP, ein Erfolg für die verheirateten Paare, die eingetragenen Paare sowohl im Erwerbsalter wie auch im Rentenalter.

Die CVP hatte diese Standesinitiative formuliert nachdem das Volk am 28. Februar äusserst knapp eine Initiative abgelehnt hat, welche die Diskriminierung verheirateter Paare und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren forderte. Bei den Steuern und bei den Sozialversicherungen. Die Stände haben mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Der Kanton Aargau mit annährend 53 %. Damit zeigte der Souverän seinen klaren Willen, die verfassungswidrige Pendenz aus dem Jahre 1984 endlich vollständig zu beseitigen. Mit der Standesinitiative soll nun auf Bundesebene Druck ausgeübt werden. Denn in Anbetracht der Tatsache, dass das Bundesparlament seit mehr als dreissig Jahren keine Lösung findet und sich in Systemdiskussionen – Individualbesteuerung versus gemeinsame Besteuerung – verliert, erachten wir die Standesinitiative als richtig.

Gemeinsame Besteuerung liberal und zeitgemäss
Analog zu den meisten Kantonen setzen wir auf die gemeinsame Besteuerung. Verschiedentlich hat sich die kantonale Finanzdirektorenkonferenz gegen die Individualbesteuerung ausgesprochen, weil sie mit den 1.6 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen einem immensen administrativen und finanziellen Mehraufwand für die kantonalen Steueradministrationen gleich kommt. Eine Mehrbelastung offensichtlich aber auch für den Steuerzahler. In Deutschland dürfen die Paare wählen zwischen individueller und gemeinsamer Besteuerung. 92% wählt die gemeinsame. Das zeigt, dass die gemeinsame Besteuerung auch aus familien- und gesellschaftspolitischer Sicht liberal und zeitgemäss ist. Angesichts der Tatsache, dass sich heute über 75 % der Paare Familien- und Erwerbsarbeit teilen, sollte es keine Rolle spielen, wer von den beiden Elternteilen in welcher Lebensphase und in welchen Pensen wie viel zum gemeinsamen Familieneinkommen beiträgt. Beide Beiträge sind gleichwertig. Ideal ist aus diesen Überlegungen das Vollsplittingmodell.

Ungerechtigkeiten bei Sozialversicherungen beseitigen
Auch bei den Sozialversicherungen sollen die Ungerechtigkeiten beseitigt werden. Verheiratete und eingetragene Rentnerpaare erhalten heute nur 150 % der Maximalrente. Zwei Personen, die seit zwanzig Jahren zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, bekommen bei der Pensionierung 4700 Schweizer Franken AHV-Rente monatlich. Sind die beiden Personen verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, bekommen sie höchstens 150 Prozent der Maximalrente, also 3525 Schweizer Franken monatlich. Diese Differenz von 1175 Schweizer Franken monatlich ist nicht erklärbar, auch wenn immer wieder auf andere Vergünstigungen verwiesen wird.

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