Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Handlungsbedarf beim Reformvorhaben Immobilien Kanton Aargau unbestritten

19. März 2019

Der Handlungsbedarf zur Realisierung der zukünftigen Bauprojekte des Kantons Aargau ist für die CVP Aargau unbestritten. Damit der Kanton die dringend notwendigen Investitionen für Bauprojekte auch in Zeiten ohne grosse Überschüsse vornehmen kann, sind kleinere Anpassungen bei den Finanzierungsmodalitäten erforderlich. Die CVP begrüsst die transparente Darstellung der anzugehenden Grossprojekte und das im Leporello aufgezeigte Zielbild. Sie erlaubt dem Grossen Rat eine konstruktive Diskussion über die Notwendigkeit und Priorisierung dieser Grossvorhaben.

Für die CVP Aargau ist es absolut notwendig, dass die Finanzierung von Jahrhundertprojekten wie Landkauf und Bau von zwei neuen Mittelschulen über mehrere Generationen erfolgen und deshalb die Belastung der Schuldenbremse über die ganze Nutzungsdauer bzw. Abschreibungsdauer verteilt werden muss. Die CVP begrüsst, dass die neuen Finanzierungsvarianten mit der Grenze „ab 20 Millionen Franken“ nur bei Grossvorhaben angewendet werden sollen. Auch macht es Sinn, für ein Bauvorhaben nur eine Anhörung durchzuführen und die wichtigsten strategischen Grundsätze zur Immobilienführung im Gesetz zu verankern. Mit diesen Grundsätzen kann das Immobilienportfolio in die richtige Richtung entwickelt werden.

Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Schuldenbremse sinnvoll
Aus Sicht der CVP Aargau macht es aufgrund der langen Nutzungsdauer der Immobilien Sinn, bei Grossvorhaben die Abschreibungen bei der Schuldenbremse zu berücksichtigen statt der Investitionsausgaben. Die CVP befürwortet die Variante mit der Anpassung der Finanzierungsrechnung (Variante 2), da diese mit geringem Aufwand umgesetzt werden kann. Buchhalterisch werden die Immobilienvorhaben wie bisher abgehandelt. Die Darstellung der Immobilienvorhaben im Budget und der Rechnung kann einfach gelöst werden. Die heutige Finanzierungsgesellschaft für die Immobilien der FHNW kann aufgelöst werden. Die Mittel für den Betrieb der Finanzierungsgesellschaft können eingespart werden.

Finanzierung von zwei Kantonsschulen muss gesichert werden
Der Handlungsbedarf für diese gesetzlichen Anpassungen ist aus Sicht der CVP Aargau unbestritten. In nächster Zeit stehen mit dem Bau von zwei neuen Kantonsschulen „Jahrhundert-Projekte“ an, deren Finanzierung gesichert und auch über mehrere Generationen verteilt werden muss.

Die CVP ist überzeugt davon, dass in Zukunft mit der Optimierung des kantonalen Immobilienportfolios und der Einführung neuer Arbeitswelten auch wirtschaftliche Einsparungen erzielt werden, die den kantonalen Haushalt längerfristig entlasten sollten.

Engagiere dich