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Handhabung der kantonalen Ziele bezüglich Asylunterkünfte und Aufnahme von Asylsuchenden im Kanton Aargau

11. Januar 2016

Interpellation der CVP-Fraktion (Sprecher Ruedi Donat, Wohlen) vom 5. Januar 2016 betreffend Handhabung der kantonalen Ziele bezüglich Asylunterkünfte und Aufnahme von Asylsuchenden im Kanton Aargau

Text und Begründung:
Der Grosse Rat hat am 5. Mai 2015 der Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) zugestimmt. Darin wird festgehalten, wer (Kanton, Gemeinde) für die Unterbringung welcher Asylsuchenden zuständig ist. Ebenfalls ist vorgesehen eine Strategie von heute kleinen und mittleren Unterkünften zu Grossunterkünften zu entwickeln. Ziel dieser Strategie ist es, bessere Strukturen für den Betrieb der Unterkünfte und für die Betreuung der Asylsuchenden zu erreichen und besonders wichtig eine regionale Ausgewogenheit zu erlangen. Der Kommunikation zwischen den Behörden soll ebenfalls sehr grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden. Diese hehren Ziele treten zwar erst jetzt (2016) in Kraft und werden, so ist zu hoffen, auch verfolgt und umgesetzt.

Der Kanton ist verantwortlich für die regionale Ausgewogenheit und gleichmässige Verteilung der Asylsuchenden.
• Dennoch gibt es Gemeinden, die sich der Aufnahmepflicht von Flüchtlingen widersetzen, trotz massiver Erhöhung von Ersatzzahlungen.
• Trotzdem lässt die kantonale Verwaltung keine Möglichkeit aus, private Liegenschaften anzumieten und mit Asylsuchenden bewohnen zu lassen, obwohl das Kontingent bei vielen Gemeinden mehr als erfüllt ist.

Das Departement Gesundheit und Soziales legt grossen Wert auf eine gute Kommunikation aller Beteiligten insbesondere zu den entsprechenden Gemeinden.
• Trotzdem werden die Behörden immer wieder vor vollendete Tatsachen gestellt.

Nach neuem SPG werden Grossunterkünfte in den verschiedenen Regionen angestrebt.
• Dennoch werden bis zu 10-jährige Mietverträge abgeschlossen.
• Es wird in Kauf genommen und ist vorgesehen, dass nach der 5-jährigen Kostenübernahmepflicht durch den Kanton sämtliche Sozialhilfekosten an die Gemeinden übertragen werden. Das ist sicher einer der Gründe, dass die meisten Gemeinden nur ihre minimale Aufnahmepflicht erfüllen, während andere diese gar verweigern.

Die beschriebene Ausgangslage und die darin enthaltenen Widersprüche veranlassen mich zu folgenden Fragen an den Regierungsrat:
1. Welche gesetzlichen Anpassungen müssen vorgenommen werden, damit Gemeinden, die die Aufnahmepflicht mehr als erfüllen, entschädigt werden können?
2. Besteht die Möglichkeit, ein Bonus / Malus System einzuführen?
3. Warum werden Gemeinden, die sich unsolidarisch verhalten, nicht die gesamten Kosten verrechnet? (Vollkostenrechnung)
4. Gibt es Studien oder statistische Zahlen über die Asylsuchenden im Aargau der letzten Jahre?
• Total Asylsuchende? Davon abgewiesen?
• Asyl erhalten? Davon vorläufig aufgenommen / definitiv aufgenommen?
• Wie viele aufgenommene Asylsuchende haben eine Arbeitsstelle erhalten?
• Wie viele aufgenommene Asylsuchende sind in der Sozialhilfe gelandet?
• Wie gross sind die Aufwendungen (Franken) für die Gemeinden nach der 5-jährigen Kostenübernahme durch den Kanton?
5. Die jährlichen Sozialkosten der Gemeinden steigen kontinuierlich an. Ist der Regierungsrat bereit, die kantonale Kostenübernahmepflicht/Frist zu verlängern, damit Gemeinden, die ihre Aufnahmepflicht mehr als erfüllen, diesbezüglich entlastet werden und keine zusätzlichen Soziallasten hinnehmen müssen?

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