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Grenzsanitarische Untersuchungen im Asylwesen

29. Juni 2016

Interpellation

Interpellation von Herbert Strebel, CVP, Muri, (Sprecher), Theres Lepori, Berikon, Edith Saner, Birmenstorf, Marco Beng, Berikon  vom 21. Mai 2016 betreffend
Grenzsanitarische Untersuchungen von Asylsuchenden
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Text und Begründung

Die Bevölkerung ist bezüglich der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten durch Asylsuchende verunsichert.
Europa hat in den letzten Jahrzehnten durch gezielte Vorsorgemassnahmen viel zur Eindämmung ansteckender Krankheiten unternommen.
Nicht mehr existierend geglaubte Krankheiten können wieder ausbrechen.

Zur Abklärung gesundheitlicher Risiken werden Asylsuchende bei der Einreise in den Empfangszentren aufgefordert, ein Formular bezüglich Ihrer Gesundheit auszufüllen. Dies entspricht einer Selbstdeklaration.
Aus Angst abgewiesen zu werden, wegen sprachlicher Probleme und Unwissenheit werden diese Formulare wohl eher nicht korrekt ausgefüllt.

Gerade in den engen Unterkünften von Zivilschutzanlagen ist die Ansteckungsgefahr für ansteckende Krankheiten besonders gross.

Präventive, sichere Vorsorgemassnahmen sind letztendlich einfacher zu Handhaben und günstiger, wie die Behandlung ansteckender Krankheiten.

Sollte der Flüchtlingsstrom wieder zunehmen, ist geplant, dass Zivilschutzangehörige (AdZS) zur Betreuung in Zivilschutzanlagen aufgeboten werden können. Diese Menschen sind sich im Umgang mit möglichen ansteckenden Krankheiten nicht gewohnt und können die Gefahren kaum abschätzen.

Wir bitten den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Beurteilt der Regierungsrat die Wirkung des derzeitigen Vollzugs der grenzsanitarischen Untersuchungen (Selbstdeklaration) als genügend?
  2. Wenn Nein, was kann und will er dagegen unternehmen?
  3. Genügt aus seiner Sicht die angewandte Selbstdeklaration oder müsste präventiv mehr getan werden.
  4. Wie kann der Regierungsrat gewährleisten, dass Asylsuchende nicht Träger von ansteckenden, gefährlichen Krankheiten sind (z.B. Tuberkulose, Aids, Gelbsucht), resp. wie wird die Sicherheit von Kontaktpersonen im Umgang mit infizierten Asylsuchenden gewährleistet?
  5. Wie verhält es sich im Aargau mit der Verbreitung von Ungeziefer (Krätze, Läuse oder Bettwanzen) durch Asylsuchende?
  6. Wie werden die Zivilschutzangehörigen (AdZS) und das Betreuungspersonal im Umgang mit den vorkommenden Krankheitsbildern geschult und geschützt?

Die Interpellanten bedanken sich beim Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen

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