Gleichstellung der steuerlichen Behandlung von Ehepaaren und unverheirateten Paaren
12. September 2024
Postulat der Fraktionen SP, EVP, FDP, GLP, Grüne, Die Mitte, SVP (Sprecherin Carol Demarmels, SP, Obersiggenthal) vom 10. September 2024 betreffend Gleichstellung der steuerlichen Behandlung von Ehepaaren und unverheirateten Paaren im Kanton Aargau
Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, Varianten zu prüfen und vorzulegen, wie die steuerliche Ungleichheit bei Ehepaaren mit Kindern im Kanton Aargau beseitigt werden kann, sodass der Zivilstand grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe der Kantons- und Gemeindesteuern hat.
Begründung:
Der Regierungsrat hat sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich1 dahingehend geäussert, dass die sogenannte „Heiratsstrafe“ im Kanton Aargau durch das System des Vollsplittings abgeschafft sei und hat sich gegen die bevorstehende Abstimmung zur Individualbesteuerung ausgesprochen. Die Steuerstatistik in der Antwort auf die IP 24.64 zeigt jedoch, dass Ehepaare mit Kindern in 78 % der Fälle nach wie vor eine erhebliche steuerliche Mehrbelastung gegenüber Unverheirateten in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen zu tragen haben. In einigen Fällen beträgt die Mehrbelastung sogar mehr als 50 %. In der entsprechenden Statistik wurden die Kleinstverdienstabzüge zudem nicht
berücksichtigt – bei Paaren, bei denen einer der Eheleute in einem sehr kleinen Pensum arbeitet, fällt der Wert entsprechend noch höher aus als ausgewiesen.
Das Bundesgericht spricht von einer „Heiratsstrafe“, wenn verheiratete Paare mindestens zehn Prozent mehr direkte Bundessteuern bezahlen müssen als unverheiratete Paare in vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen. Bei den kantonalen Steuern ist die Ungleichheit noch grösser: Die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren mit Kindern ist im Kanton Aargau nach wie vor feststellbar.
Auf nationaler Ebene wurden bereits und werden derzeit verschiedene Ansätze diskutiert, um die steuerliche Diskriminierung von Ehepaaren zu beseitigen, denkbar wären auch weitere.
Der Regierungsrat hat in seinen Äusserungen gegen die Individualbesteuerung argumentiert, dass „die Komplexität und der grosse Aufwand als Folge der Systemumstellung“ den Hauptgrund für seine Ablehnung darstellen. Des Weiteren führt der Regierungsrat in den Medien aus, dass es „einfachere Mittel“ gäbe.
Der Regierungsrat wird ersucht, einen Bericht vorzulegen, der verschiedene Varianten zur Umsetzung dieser Ziele darstellt und die finanziellen sowie administrativen Auswirkungen einer solchen Reform aufzeigt. Diese Varianten sollen sicherstellen, dass Paare mit Kindern unabhängig von ihrem Zivilstand dieselbe Steuerlast (Kantons- und Gemeindesteuern) erfahren.